Darf man das Straßenschild mitnehmen?
ich Habe neulich beim ausreiten ein reiten verboten Schild gesehen welches nur am Ausgang des Wegen ist womit dieses Schild komplett unnötig ist, da es nicht auf der anderen Seite ist. Ich würde es gerne mitnehmen, außerdem hält sich sowieso niemand dran
5 Antworten
Das Schild hat einen Eigentümer - wie jeder Gegenstand. Ob es berechtigt aufgestellt ist, kann man hinterfragen und wenn nicht, muss derjenige es auch entfernen. Stehlen darf man es auch dann nicht, wenn der Eigentümer es dort nicht aufstellen hätte dürfen. Es ist und bleibt sein Schild.
Bei uns gibt es Wege durch den Wald, die von einem ins andere Gemeindegebiet reichen. Die eine Gemeinde möchte Reiten verbieten, die andere nicht. Jetzt reitet man von der Gemeinde, die es erlaubt, diesen Weg durch, aber an der Gemeindegrenze kommt kein Sperrschild. Also reitet man weiter bis auf die Straße - und kommt dann, möchte man es beachten, nie wieder zurück - außer auf der Straße mit 10 km Umweg.
Heißt bei mir, dass ich so angezogen sein muss, dass ich die 10 bis 12 km von dieser Stelle aus heim laufen kann. Eine "Aufsteighilfe" in der Natur zu finden, die so eben und hoch ist, dass ich seit meinem Beinbruch unterwegs wieder rauf komme, ist ein Sechser im Lotto. Ginge es nach dem Beinbruch, dürfte ich mein Leben lang nicht mehr ausreiten. So plane ich halt gut vor in der Hoffnung, nicht runter zu müssen und weiß im Zweifel, wer mich wann mit Hänger wo holen kann. Das nur, weil ein paar hundert Meter (wenn nicht sogar < 100 m, wenn man sich den Grenzverlauf ansieht) von dem Weg der anderen Gemeinde gehören und ich das nicht vorher wusste, ist schon ein erheblicher Aufwand. Meine Lösung: wissen, dass der, dem der angrenzende Wald gehört, einen Reiter-Bypass erlaubt hat.
Vllt ist es komplett unnötig, sich nicht an Regeln zu halten, Wege kaputt zu reiten, keine Rücksicht zu nehmen,... - u. so weiterhin dazu beizutragen, dass das Bild von Reiten u. Reitsport in der Öffentlichkeit auch immer noch schlechter wird. Herzlichen Dank.
Ich würde es gerne mitnehmen, außerdem hält sich sowieso niemand dran
Ändert nicht den Fakt, dass es sich hier immer noch um staatliches Eigentum handelt. Eine Geld bzw. Freiheitsstrafe ist da fällig (auch wenn es nie so weit kommen wird).
Gegenvorschlag: Wenn sich sowieso niemand daran hält und das Schild dort eh "komisch" aufgestellt ist. Warum schickst du nicht eine Anfrage an die Gemeinde bzw. Bürgermeister*inn das Schild entfernen zu lassen? Wenn's nach einem Gutachten entfernt wird, hat doch jeder mehr davon.
Naja bin 13 ich glaub nicht dass ich da mit Freiheitsstrafe rechnen muss oder so
du bist zwar noch nicht strafmündig, aber schon deliktsfähig.
deine eltern werden sich bedanken, wenn sie mit dir zusammen vor den kadi müssen.
Diebstahl.
fertig. Egal ob dass da stehen darf oder nicht.
Ich würde es gerne mitnehmen,
das nennt sich dann schwerer diebstahl.
du bist zwar noch nicht strafmündig, aber schon deliktfähig.
das schild gehört jemandem. du kannst auch nicht im media markt einfach ein handy mitnehmen, nur weil das da so rumliegt. du musst es von seinem sicherungskabel lösen, was den einfachen zum schweren diebstahl macht.
es gibt tatsächlich wege, die nur von einer seite beritten werden dürfen.
von der andern seite musst du halt führen.
Führen ist doch trotzdem erlaubt. Ehe ich x km Umweg reite...