Darf man am 1.Januar noch knallen?

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(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres - auch von Personen unter 18 Jahren - verwendet (abgebrannt) werden.

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen gemäß § 23 Abs. 1.1. SprengV in der Zeit vom 02.Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Erlaubt ist somit das Abbrennen am 31. Dezember ab 00.00 Uhr und am 01. Januar bis 24.00 Uhr jedoch nur soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt und soweit das Abbrennen nicht als grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Abs. 1 OwiG anzusehen ist.

(3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der "Silvesternacht" (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der "Silvesternacht" wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.

(4) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch nicht am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 1 Satz 2.1. SprengV)

Ja, nach 0 Uhr darf man, aber ich weiss net wie lange. Ich meine, es wäre so um ne Halbe Stunde gewesen. Aber bin mir da bet sicher. Danach und am Tage nicht mehr.

Soweit ich weiß, findet die meiste Knallerei sowieso am 1.Januar statt.

ja bis 19 Uhr glaube ich.