Darf man als Schüler 2 nebenjobs gleichzeitig machen,ohne Abzüge?? (Auf 450-€ Basis)?

1 Antwort

Klar darfst du mehrere Minijobs ausüben - du mußt nur die 450-Euro-Grenze beachten für alle Minijobs zusammen:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

Näheres findest du in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html;jsessionid=EF3F64508178AA6BA30361879C277FEE

Dabei entscheiden deine Minijob-Arbeitgeber, ob sie für dich die 2% Pauschalsteuer entrichten oder ob das Lohnbüro individuell nach den Lohnsteuerklassen den Lohn abrechnen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Bereits seit 2013 besteht die Rentenversicherungspflicht für Minijobber mit aktuell 3,6% Beitragssatz vom Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung