Darf ich um 0 Uhr Auto fahren,?
Hallo ich hab ne frage bitte und zwar Habe ich gestern. Die praktiche prüfung bestanden ich werde aber erst am 15 Mai (pfingsten) 18. Und habe mein führerschein noch nicht bekommen. Darf ich den trotzdem. Um 0 Uhr am 15 Mai fahren oder muss ich dann bis Dienstag warten bis ich mein führerschein abgeholt habe?
Von tüv habe ich nur den Brief bekommen. Das ich bestanden habe !!!
Danke schonmal im voraus.
Mfg.
12 Antworten
Du hast erst deinen Führerschein wenn du ihn bekommen hast und nicht vorher. Der Bescheid dient auch nicht als Führerschein Ersatz. Wenn sie dich aufhalten ist das fahren ohne Fahrerlaubnis .
Du darfst erst fahren, nachdem dir der Führerschein AUSGEHÄNDIGT wurde.
Vorsicht, Falle: Es kann ja sein, dass man die Fahrprüfung einige Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgreich geschafft hat. Trotzdem darf man dann noch keine Fahrzeuge dieser Klasse fahren. Tut man es dennoch, muss man mit sehr empfindlichen Strafen rechnen (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Der Prüfer sagt's in solchen Fällen immer deutlich dazu, aber einige hören nach der bestandenen Prüfung nicht mehr so genau hin...
Oft erhält man auch eine Bescheinigung, dass man die Prüfung bestanden hat, zur Vorlage beim Amt. Diese Bescheinigung ist aber keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Art »Quittung« zum Abholen des Führerscheins
Bei einer Kontrolle sind dann 10 Euro fällig, weil der Führerschein nicht mitgeführt wird. - Daß er den evtl. noch gar nicht von der Führerscheinstelle abgeholt hat, braucht er den weißen Mäusen ja nicht zu erzählen.
..brauch er nicht erzählen..lach sind die so doof und sehen das nicht ? Glaubst du?
Du darfst erst fahren wenn u den Führerschein in der Hand hast.
Also mir hat mir mal mein Fahrlehrer gesagt, das man darf. Nur ist es dann umständlich wenn du angehalten wirst. Die müssen halt alles dann nachschauen in ihren Computern. Aber habs nicht so eillig. Wart einfach ab ;)
Du hast ja deine Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist nur die bestätigung dafür.
Du hast ja deine Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist nur die bestätigung dafür.
Da irrst Du Dich.
Die Fahrerlaubnis gilt rechtlich erst dann als erteilt wenn der Führerschein ausgehändigt wurde.
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis hast du erst dann wenn du den entsprechenden Führerschein ausgehändigt bekommst.
Dort steht, dass man nicht fahren darf, wenn man das Mindestalter noch nicht erreicht hat. Dieses alter hat er aber am 15. Mai.