Darf ich ohne Angelschein, angeln?

7 Antworten

Einen Angelschein (=Fischereischein) brauchst du selbst in Deutschland nicht überall. Auch brauchst du nicht überall eine Erlaubnis bzw. Karte für ein bestimmtes Gewässer. Kommt also drauf an wo du wohnst und wo du angeln willst.

Woher ich das weiß:Hobby – Über 20 Jahre Erfahrung
juergenkrosta  07.09.2019, 14:21

sorry, stimmt nicht. Lernt man schon im Vorbereitungskurs für jede Fischerprüfung hier in Deutschland.

In manchen Bundesländern kann man auch ersatzweise mit dem Prüfungsnachweis einen Erlaubnisschein bekommen, aber die Erlaubnis muss zwingend vom Fischereirechtsinhaber (=Eigentümer oder Pächter) ausgestellt werden. Und selbst diese dann ausgestellten "Erlaubnisscheine" benötigen der Genehmigung und Bestätigung der zuständigen Behörde.

Dass es manche vielleicht nicht so machen, ist durchaus möglich, das ist dann aber nicht rechtens und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen z.B. Eignungsmangel für Fischereischein, Entzug des Fischereischeins, damit nicht mehr pachtfähig für Gewässer usw.

In Bayern gibt es eine Ausnahmeregel, dass der Fischereirechtsinhaber Begleit- oder Hilfspersonen mitnehmen kann, die sich jedoch ständig in dessen Begleitung befinden müssen und deren Zahl begrenzt ist.

Und hier noch der Grund für diese Regelungen: der Hintergrund ist eine ordnungsgemäße fischereiliche Bewirtschaftung von Gewässern, an denen geangelt werden soll. Die Ausgabe von Erlaubnisscheinen bemisst sich am sog. "Naturertrag" des jeweiligen Gewässers, was irgendwann durch Fachgutachten bzw. Stellungnahme der Fischereibehörde festgelegt wird/wurde. Die zuständige Behörde muss diese Erlaubnisscheine genehmigen und auch bestätigen (!), was an einem offiziellen Stempel oder Siegel ersichtlich ist. Fehelt dieser Stempel auf dem Erlaubnisschein,sollte jeder (ausgebildete) Angler schon mal stutzig werden, denn dann ist dieser Erlaubnisschein nicht gültig.

Und schon sind wir beim Straftatbestand der Fischwilderei (= wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt oder ohne (gültige) Erlaubnis fischt...usw. Das ist dann ein sog. "Offizialdelikt", was die Polizei direkt verfolgen muss.

Der ausgebildete Angler muss das wissen, denn dafür hat er ja auch eine Prüfung gemacht. Herausreden ist dann nicht mehr... ;-)

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Photon00  07.09.2019, 14:26
@juergenkrosta

Viele Worte, wenig dahinter. Das ist das Problem, wenn man sein Wissen nur vom Lehrgang hat, wo kaum oder sogar falsches Wissen vermittelt wird. Ich selbst habe schon legal ohne Fischereischein und Erlaubnis an freien Gewässern geangelt in NDS wie an einigen Gräben, Flussabschnitten und Küste. Deswegen gilt was ich schrieb, insbesondere auch der letzte Satz. Ansonsten auch hier:

https://www.netzwerk-angeln.de/infocenter/angeln-ohne-pruefung.html

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juergenkrosta  07.09.2019, 14:35
@Photon00

das ist typisch - zu Ahnungslosigkeit kommt dann auch noch Ignoranz :-(

Meer und Küste haben teilweise Sonderregelungen.

Befristete Fischereischeine für Urlauber und Besucher sind überall möglich. Aber sie müssen (!) einen Fischereischein haben bzw. beantragen.

Es ist nirgendwo ein Fischen ohne Fischereischein möglich, Mindestregelungen sind befristete Fischereischeine.

Das Problem ist immer das Tierschutzgesetz und das ist Bundesrecht. Das steht über dem Fischereigesetz oder Regelungen eines Landes.

Hier gilt der sog. "Sachkundenachweis", der zum Töten eines Wirbeltieres berechtigt.

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Photon00  07.09.2019, 14:41
@juergenkrosta

Leider Blödsinn. In Niedersachen braucht man generell keinen Fischereischein. Man benötigt an Gewässern, die nicht frei sind eine Angelerlaubnis. Die bekommt man i.d.R. nur mit Fischereischein oder Prüfung. Auch bekommt man an den Küstengewässern in NDS keinen befristeten FS, da überhaupt nicht nötig.

Ebenso muss man keinen FS wo eine Prüfung gemacht wurde (denn das ist der Fischereischein im klassischem Sinn) an anderen Küstengewässer haben, man kauft sie einfach.

Ich habe das nicht umsonst verlinkt. Das ist eine Community mit viel Erfahrung und da steht kein Blödsinn drin.

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juergenkrosta  07.09.2019, 14:50
@Photon00

habe ich ja geschrieben - vlt. hast Du es nicht gelesen. Statt Fischereischein gilt in machen Bundesländern auch das Prüfungszeugnis.

Es gibt keine freien Gewässer. Gewässer - außer der Küste, hier bestehen Sonderregelungen - haben immer einen Eigentümer. Entweder Privatpersonen/jur. Personen oder der Staat bzw. das jeweilige Bundesland.

Die Regelungen, dass neben dem FS/Prüfungszeugnis eine Fischereierlaubnis benötigt wird, bestehen übrigens deshalb, damit Kontrollorgane, wie z.B. die Polizei, die Legitimation des Handelsn überprüfen kann. Leuchtet ja auch ein, oder?

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in NRW darfst du ohne Fischerschein und Erlaubnisschein für dein Gewässer ganz sicher nicht Angeln. Es muss nur nicht bei jedem Forellenpuff vorgelegt werden, aber wenn ein Kontrolleur kommt, hast du Schwierigkeiten.

Was spricht den dagegen, einen Angelschein zu machen? zu faul zum Lernen? brauchst maximal eine Woche für, hab meinen ohne Vorbereitungskurs und dann auch noch ohne Fehler bestanden. Wenn man sich wirklich damit beschäftigt und Lust drauf hat, macht es sogar Spaß.

du kaufst eine Tageskarte an einem privaten Fischteich dann darfst du.

Grundsätzlich bestimmt der Inhaber der Fischrechte ob er Angler mit oder ohne Fischereischein angeln lässt.

JayCeD  06.09.2019, 17:54
Grundsätzlich bestimmt der Inhaber der Fischrechte ob er Angler mit oder ohne Fischereischein angeln lässt.

Das bestimmt das Fischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes und nicht der Inhaber des Fischereirechts. Lediglich bei Fischzuchten in denen Fische als Nutztiere gemästet werden, kann man ohne Fischreischein angeln.

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dummerharry  07.09.2019, 17:09
@JayCeD

in meinem Umkreis ist ein privater Fischteich 35ha da zahlst du 25€ für 2 Ruten und dann darfst du von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang angeln. In weiterer Entfernung existieren mehrere ähnliche Teiche auf dem gleichen Geschäftsmodell. Die Tageskarten des ersten kann man sogar online kaufen. Von den sogenannten Kiloteichen will lch hier gar nicht reden.

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juergenkrosta  07.09.2019, 14:04

..sorry, aber Du weißt nicht, wovon Du redest.... der Fischereischein - und an seiner Stelle in manchen Bundesländern das Zeugnis der Fischerprüfung - ist der Legitimationsnachweis, ähnlich wie ein Führerschein.

Das ist der Sinn aller gesetzlichen Regelungen, damit keine unausgebildeten Leute Tierquälerei begehen. Und das ist dann letztendlich ja auch so. Selbst Eigentümer/Inhaber von Fsicherreirechten würden sich strafbar machen / mind. Ordnungswidrigkeit, würden sie nicht-qualifizierte Angler an Gewässern fischen lassen. Im schlimmsten Fall wäre das sogar Unterstützung bei einer Straftat.

Die Konsequenz wäre u.a. ein sog. Eignungsmangel nach den Fischereigesetzen, was den Entzug des eigenen Fischereischeines zur folge hätte und demzufolge z.B. auch die Pachtfähigkeit für Gewässer.

Erklär das Deinen Fischteichbesitzern bitte mal, falls Du da welche kennst.

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In Deutschland darfst du ohne Angelschein nicht angeln. Das wäre Wilderei.

Photon00  07.09.2019, 11:09

Stimmt nicht ;) Angelschein = Fischereischein und nicht = Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer, aber selbst die braucht man nicht überall.

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juergenkrosta  07.09.2019, 14:27
@Photon00

habe ich eben - übrigens gerne geschehen (ich war viele Jahre Ausbilder und Referent für Fischerei- und Gewässerschutz- und Naturschutzrecht, GF einer großen Fischereiorganisation und u.a. verantwortlich für die Erstellung von Ausbildungsmaterial für die Ausbildung für die Fischerprüfung, Ausbildung von Fischereiaufsehern und Gewässerwarten, in div. Beiräten bei der Regional- und Staatsregierung usw.)

Ich äußere mich eigentlich nur dann, wenn ich von etwas Ahnung habe. Habe ich mal so gelernt und bin bisher recht gut damit gefahren :-)

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juergenkrosta  07.09.2019, 14:40
@Photon00

Es gilt überall in Deutschland das Bundestierschutzgesetz. Das fordert einen Sachkundenachweis für das Töten von Wirbeltieren (darum benötigen jugendliche Angler auch stets eine fachkundige Begeitperson). Dem untergeordnet sind die Länderrelungen, zu denen auch die jeweiligen Fischereigesetze gehören. Bundesrecht bricht stets Landesrecht.

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Photon00  07.09.2019, 14:46
@juergenkrosta

Ein Zitat eines Anwalts dazu: "Grundsätzlich stehen Bundesgesetze über Landesgesetzen. Hier gibt es aber Ausnahmen. Handelt es sich bei dem Bundesgesetz um ein Rahmengesetz, so kann jedes Land innerhalb dieses Rahmens Gesetze erlassen, die das Rahmengesetz näher konkretisieren. Im Falle der LFischG ist dies der Fall."

Q: anglerboard.de

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juergenkrosta  07.09.2019, 14:59
@Photon00

Das ist grundsätzlich richtig und deswegen ist das Verhältnis Bundesrecht vs.Landesrecht ja auch so geregelt, jedoch kann kein Fischereigesetz der Länder die Regelungen des Bundestierschutzgesetzes bezüglich Tierquälerei und die (Bundes-)Tierschutzschlachtverordnung aushebeln bzw. aufheben.

Ich selber stamme aus Bayern und wir haben da halt etwas genauer hingesehen und deshalb diese grundsätzlichen Regelungen in die Fischereigesetzgebung und deren Ausführungsbestimmungen mit einfließen lassen.

Natürlich gab es damals schon die Besucher- und Urlauberregelungen mit den befristeten Fischereischeinen ohne Fischerprüfung, aber da wurde dann genau hingeschaut von unseren Fischereiaufsehern. Beispiel: Urlauber fängt großen Wels, fotografiert ihn - setzt ihn zurück. Strafanzeige wegen Tierquälerei, war sehr teuer für den Urlauber. Catch & Release - Anzeige wegen Tierquälerei.... Forellenzirkus - Anzeige ...

Kürzlich wurde unsere Landwirtschaftsministerin von Peta angezeigt, da sie mit einem lebenden Karpfen in der Hand abgebildet war ... :-) Das war haarscharf. Manche Sachen sind sicher auch übertrieben, aber warum sollen Angler nicht tierschutzgerecht mit Fischen umgehen? Was spricht dagegen?

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Photon00  07.09.2019, 15:08
@juergenkrosta

Das ist so pauschal kein C&R. C&R bedeutet nicht einen Fisch wieder ins Wasser zu setzen, sondern den Vorsatz zu haben zu angeln und alles wieder ins Wasser zu werfen.

Dazu kommt auch, dass man einen vernünftigen Grund braucht einen Fisch zu töten. Würde ich einen 2m Wels fangen würde ich den auch releasen, weil ich den vernünftigen Grund wie Verwertung gar nicht rechtfertigen könnte....ich kann mir keine 50kg Fisch in die Truhe packen. Allgemein ist das auch nur in Deutschland ein Problem. In anderen Ländern ist es sogar oft Pflicht einen Fisch zu releasen.

Ich sehe das nicht so eng, auch wenn man natürlich immer vernünftig mit dem Fisch umgehen sollte

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juergenkrosta  07.09.2019, 15:40
@Photon00

das kommt auf das Gewässer an, wenn man z.B. eine Wels-Problematik hat, wie an manchen Flüssen, eindeutige Hinweise auf dem Erlaubnisschein (deshalb ist der ja auch so wichtig, da hier die Regelungen des Fischfangs am jeweiligen Gewässer geregelt werden wie zeitl. Fang- Ge- und Verbote, Schonzeiten, Mindestmaße und u.a. auch C & R-Regelungen etc.) vermerkt sind, kann das durchaus hier und da mal anders sein. Wer sich nicht an diese Erlaubnisschein-Bestimmungen hält, verletzt somit fremdes Fischerreirecht und schon sind wir bei der Fischwilderei, diesmal sogar mit FS und ES (=Antragsdelikt nach dem StGB).

Jetzt argumentiere ich mal dagegen: wenn ich keinen Wels verwerten kann, warum angle ich dann mit entsprechenden Ködern und Montage dann gezielt darauf?

Kann ich Dir sagen. Da gibt es eine Szene, wie bei den Karpfenanglern, die ihre Fotos posten und ich weiß, das die Fische sogar Namen haben. Wer da einen Fisch mitnimmt, wird ausgeschlossen.

Ist das der Sinn des Fischens? Wenn ich fachlich kompetent argumentiere, kann ich natürlich Fische zurücksetzen. Aber das "meine Pfanne ist zu klein." - Argument zählt hierzu leider nicht ;-)

Natürlich brauche ich einen vernünftigen Grund, ein Tier zu töten. Das ist aber eindeutig der Fang oder die Jagd von Tieren, um diese zu verwerten. Abgesehen von den individuellen Schutzbestimmungen (Reproduktion, Schonmaße..) wäre das ansonsten Tierquälerei, da eben der vernünftige Grund fehlt.

Ich bin selber Praktiker, nun 60 Jahre alt und fische seit über 50 Jahren. Seit 40 jahren fische ich viel in Skandinavien am und auf dem Meer, bin Fliegen- und Lachsfischer, hatte über dreißig Jahre eigene Gewässer und Teichwirtschaft, bin mit unseren Berufsfischern regelmäßg auf dem Wasser gewesen, habe sehr erfolgreich Raubfische geangelt usw. Daher weiß ich, was in der Praxis so läuft und kenne viele Internas. Viele Angler bewegen sich auf sehr dünnem Eis, aber das ist deren Problem.

Man muss auch nicht alles regeln, dazu neigen wir in Deutschland, aber es ist nicht verkehrt, zumindest eindeutige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit es nicht ausufert.

In anderen Ländern wird auch so manches anders geregelt. Ich selber kenne etliche Fälle aus Norwegen, wo deutsche oder ausl. Urlauber gemeint haben, sich nicht an Regelungen halten zu müssen. Die Norweger beobachten das eine Weile sehr genau (z.B. Fehlverhalten an einem Lachsfluss oder Filet-Macherei..), reagieren dann aber manchmal ganz deutlich. Ich habe zerbrochene Lachsfliegenruten für etliche tausend Euro gesehen und (mitunter mit einem blauen Auge) spontan abreisende Urlauber ... :-)

Mich selber haben sie mal mit Freunden in den schwedischen Schären beim Hechtfischen auf einer verbotenen kleinen Insel (Vogelschutzgebiet) erwischt, obwohl wir nur mal auf festem Boden unseren "Druck" ablassen wollten, waren auch keine Verbotsschilder etc.. aber wir hätten uns eben vorab informieren sollen, wo wir uns da aufhalten.

Die Küstenwache nahm dann unser Boot in Schlepptau, wir wurden in Gewahrsam genommen, verhört und gegen eine Kaution erst wieder freigelassen, die ordentlich war. Das Verfahren wurde irgendwann eingestellt, aber eine Ordnungsstrafe blieb. Also so lax ist das in anderen Ländern auch nicht... :-)

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juergenkrosta  07.09.2019, 16:02
@juergenkrosta

und vielleicht noch ein Hinweis bzw. praktischer Gedanke. In der Jagd ist es üblich, abweichend von individuellen Vereinbarungen, erlegtes Wild beim Jagdinhaber/Jagdpächter abzugeben. Das kann man bei vielen Fischereirechtsinhabern genau so tun. Hier bei uns am bayerischen Main werden auf der kompletten Strecke die ES von Flussfischern- und deren Vereinigungen ausgegeben. Die freuen sich über jeden gefangenen Wels, der entnommen wird. Die Weißfischbestände sind kaum noch reproduktionsfähig, da der Fraßdruck viel zu groß ist. Wenn ich eine zu große Biomasse an Welsen im Gewässer habe, leiden auch die übrigen Raubfische darunter und wachsen schlecht ab. Das gleiche gilt für einen zu großen Karpfenbestand, der massiv den Weißfschbestand negativ beeinflusst.

D.h., dass hier durch unverhältnismäßige anglerische Fischereiausübung (C & R) massiv in den Gewässerhaushalt eingegriffen wird, was auch im Sinne der Fischereigesetze verboten ist (= ordnungsgemäße, an der Ertragsfähigkeit der Gewässer orientierte Fischereiausübung). Steht nahezu in jeder Präambel.

In beiden Fällen steht eine normale Fisch-Pyramide auf dem Kopf, was ökologisch nicht vertretbar ist. Wäre so, wie wenn bei uns in der Bevölkerung nur noch alte Menschen leben, kann auch nicht funktionieren.

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Wohnst du in einem der folgendem Länder ist dies erlaubt.

  • Schweiz ( Lago Maggiore )
  • Frankreich.
  • Polen.
  • Dänemark.
  • Schweden.
  • Holland.

Mehr Infos - siehe: https://handangeln.de/news/angelurlaub-ohne-angelschein/amp/

Woher ich das weiß:Recherche
DerRumpelrudi  06.09.2019, 22:18

Logisch. Den deutschen Fischereischein will im Ausland niemand sehen, weil dort ungültig. Dafür darfst Du in jedem der aufgeführten Länder eine Fischereiberechtigung kaufen. Genau wie in Deutschland.

Lasse dich in Dänemark am Strand nicht ohne Fiskekort erwischen. Die heißt auch so in Schweden. Für Holland ist es der Vispas u.s.w..

Einen Angelschein brauchst Du sogar in Namibia.

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OldAndy  10.02.2020, 16:44

Nach meiner umfassenden Kenntnis der rechtlichen Angelmöglichkeiten in den von dir genannten Ländern Dänemark, Schweden und Holland darfst du ohne die jeweils dort vorgeschriebenen Angelerlaubnispapiere nirgendwo angeln; Zuwiderhandlungen werden meistens mit empfindlichen Strafen belegt. Dass es dennoch häufig (Makrelenangeln vom Kutter in Holland z.B.!) missachtet wird, heisst noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Mich würde interessieren, wo du die Angaben zu den benannten Ländern her hast.

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MuffingamerHD1  11.02.2020, 11:08
@OldAndy

Wie bereits erwähnt von der angebenen Webseite. Ich habe nicht gesagt das ich dies weiß. Ich habe als Quelle auch den Link angegeben + Recherche als "Woher ich das weiß" Text angegeben.

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OldAndy  11.02.2020, 15:29
@MuffingamerHD1

Ok - aber: Der Autor schreibt vom "Angelschein" (was auch immer er darunter versteht) und von ..."Angelschein machen"...! Was ist das denn, eine Angelschein machen? Darüber hinaus erklärt er, man müsse "....in den jeweiligen Orten......einfach die entsprechende Berechtigung kaufen", z.B. das "Fischerpatent". Meint er damit etwa einen Erlaubnisschein? Also geht's doch nicht ohne "Angelschein"? Auch in Holland könne man "...mit der entsprechenden Berechtigung....angeln." Also auch hier nicht ohne eine wie auch immer geartete oder benannte Erlaubnis (irreführend "Angelschein" bezeichnet). Schade, dass der Autor nicht erklärt, was ein "Angelschein" eigentlich ist - ein Erlaubnisschein zum Angeln? Also - nichts für ungut mein lieber MuffingamerHD1: Bei genauerem Lesen erscheint es ist wohl doch nicht ganz so zu sein, dass man in den aufgeführten Ländern ohne Erlaubnis (Angelschein?) angeln darf.

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