Darf ich nachfasten?

6 Antworten

Wenn jemand sein Fasten während des Ramadans ohne gültige Entschuldigung bricht, hat er eine schwere Sünde begangen und muss aufrichtig bereuen. Die Person muss nur den Tag, an dem sie das Fasten gebrochen hat, nachholen, so lange die Person das Fasten mit etwas anderem als Geschlechtsverkehr gebrochen hat. Dies ist die Ansicht der meisten Gelehrten, und einige von ihnen berichteten, dass es in diesem Punkt einen Konsens gibt.

https://islamqa.info/en/answers/293076/if-someone-breaks-the-fast-in-ramadan-by-doing-something-other-than-having-intercourse-he-does-not-have-to-offer-expiation-or-compensation

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Wa Alaikum Salam

Falls Du an einen Tag das Fasten brichst, egal aus welchen Grund, ausser GV, so musst Du diesen Tag nachfasten. Und nur diesen 1 Tag, NICHT 60 Tage.

Die 60 Tage sind nur, falls man das Fasten mir Geschlechtsverkehr bricht.

Also ja, Du musst sogar nachfasten!

Wa Allahu ta'ala 'ala wa alam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ahlus Sunnah wal Jamah

Wenn du dein Fasten gebrochen hast, währendbder Fastenzeit musst du 61 Tage nachfasten.

Du musst sogar nachfasten. Sonst fehlt dir der Tag komplett. Und falls du gar keine wirkliche Entschuldigung dafür hattest, das Fasten zu brechen oder gar nicht erst gefastet hast am dem Tag, dann musst du auch Taubah vor Allah machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Natürlich kann man!

Wichtige Gegenfrage: Von WEM würdest Du es Dir - WARUM - verbieten lassen?