Darf ich mir mit 15 Jahren die Konsole Nintendo Switch alleine im Laden kaufen?

8 Antworten

"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." 

Sprich, wenn dir Taschengeld zur Freien Verfügung steht, oder dir Geld zur freien Verwendung überlassen wurde, darfst du die Switch soweit ich weiß kaufen.

Solange du nicht 18 bist, bist du beschränkt geschäftsfähig als Minderjähriger, d.h. du brauchst bei einem Rechtsgeschäft, dass nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil für Dich bietet (sowas wäre zb die Annahme einer Schenkung ohne Auflagen) die Einwilligung (vorher) bzw. Genehmigung (nachher) deines gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 108 BGB. Ohne die Einwilligung/Genehmigung ist der Kaufvertrag unwirksam (sog. schwebend unwirksam).

Ein seriöser Verkäufer wird dir daher die Konsole wenn du alleine herkommst nicht verkaufen, da er befürchten muss, dass der Vertrag rückabgewickelt wird.

Nimm daher am besten einen Elternteil mit zum Kauf.


Fragenhilft2 
Fragesteller
 10.02.2017, 18:27

Würde es mit einer Vollmacht gehen?

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zombilabim  10.02.2017, 18:38
@Fragenhilft2

Versuch es mit einer schriftlichen Erklärung deiner Eltern, dass du die Konsole Nintendo Switch zum Preis von 329 EUR kaufen darfst (wenn du sicher gehen willst mit Ausweiskopie). Wie gesagt, hängt immer vom Verkäufer ab ... 

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Hallo war den der Kauf erfolgreich gleiche Fragestellung über 300 Euro 16 Jahre

Wurde es dir alleine verkauft ?.

Laut Deutschem Recht bist du beschränkt geschäftsfähig, somit darfst du das ja. Wenn deine Eltern allerdings strikt dagegen sind, kann es passieren, dass du sie zurück tragen musst;)


Fragenhilft2 
Fragesteller
 10.02.2017, 18:25

Ok also sollte ich lieber mit einer Vollmacht erscheinen?

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Laut BGB Paragraph 110 darfst du ohne Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters keine Verträge abschließen die über das Taschengeld gehen ! Deine Eltern können die Wahre sogar zurück bringen


Fragenhilft2 
Fragesteller
 27.02.2017, 16:11

Ok aber mit einer Vollmacht von ihnen wäre dies doch möglich oder?

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