Darf ich mich Freiherr nennen?

4 Antworten

Adelstitel wurden vom Vater auf den Sohn vererbt, selbst solltest Du tatsächlich ein Nachkomme eines Freiherrn von Landenberg sein, woher willst Du wissen, dass Du ein Nachkomme des Sohnes, der den Titel erbte bist, und nicht der Nachkomme eines anderen Titels?

Oder gar von ganz anderen von Landenbergs, die mit den Freiherrn nichts zu tun haben?

Nennen darfst Du Dich, wie Du willst, als ofiziellen Adelstitel darfst Du ihn nur führen, wenn Du tatsächlich Freiherr bist - da musst Du wohl Ahnenforschung betreiben.

steht es in deinem Ausweis? Wenn ja dann schon wenn nicht ist die Antwort nein

Wenn Dein Familienzweig den Adelstitel nicht als Namensbestandteil des Nachnamens behalten durfte, als vor 100 Jahren der Adel mit seinen Privilegien abgeschafft wurde, dann nicht.