darf ich meine hecke entfernen?
ich wohne in einer DHH un habe eine hecke in der mitte ( teilung der grundstücke ) und ein zaun ist auch noch dazwischen ! da meine nachbarin zu faul ist, diese zu pflegen, und die buchenhecke viel arbeit bereitet , kann ich sie nicht gleich ganz entfernen ? zaun würde dableiben . ich frage weil sie mir etwas davon erzählt hat, dass ich sie darüber 4 wochen vorher informieren müsste !?
freue mich auf antworten !
lg jutta
5 Antworten
Du mußt sie nur dann informieren, wenn Du zum entfernen der Hecke ihr Grundstück betreten mußt. Ansonsten gilt die "Rechte-Hand"-Regel. Bist Du für die Einfriedung auf der Grundstücksseite verantwortlich, kannst Du allein selbst entscheiden, wie Du das machst. Nachbarn haben weder ein Informations- noch Mitspracherecht, so lange Du Dich an den Bebauungsplan hältst.
Wenn es Deine Hecke ist kannst Du sie auch weghauen
Ich bin Gärtner und das ist dein Ding ob du sie wegmachst oder nicht ist wie bei Bäume die über die Grenze gehen aber bei Bäumen isses manchmal schwer. ( also Hecke kannste weghaun ) aber eine Fagus sylvatica Hecke macht eigentlich nich viel Arbeit =D