Darf ich mein Asbestdach in der Kleingartenanlage überhaupt streichen, wenn die Bearbeitung von Asbest laut Gartenordnung verboten ist?
Ein Dachdecker meint, dass könne ich so tun wie ich wollte, gab mir den Tip für 10,- Euro im Bauhaus entsprechende Dachfarbe zu kaufen.
5 Antworten
Sobalb man Asbest bearbeitet können Fasern austreten.
Diese Fasern können so dünn sein, dass sie beim Einatmen in der Lunge sich verhaken und dort die Aufnahme von Sauerstoff dann verhindern - ganz grob erklärt.
Solange du keine Fasern freisetzt ist Asbest ungefährlich.
Frag doch nach,habt doch bestimmt einen Vorstand öä.dann bist Du auf der sicheren Seite!
Ja, darfst du. Passiert ja nichts.
das streichen ist kein bearbeiten...
nein, das darfst du dann nicht
da es ja verboten ist, in deiner anlage