Darf ich einen Baum (Ahorn) im eigenen Garten fällen?

10 Antworten

Da musst du dich an die Gemeinde oder das Katatsteramt wenden und eine Erlaubnis einholen. Größere Bäume sind in der Regel verzeichnet. Du wirst es bei der Höhe nicht alleine machen dürfen sondern entweder einen Förster oder eine Baumfäll-Firma beauftragen müssen.

O.k., was ich schreibe, ist nun nicht die Antwort, nur etwas nebenbei: Er "paßt" nicht rein? Du meinst wohl, er ist sehr groß, und harmoniert optisch nicht so ganz mit dem Gesamtbild, oder wie? Hm. Paßt denn der Garten zum Baum (grins)? Was willst Du denn mit der Sonne? 18 Liegestühle zum "Braten" darin? ;-) Der Baum spendet Schatten an heißen Tagen (ob beim Grillen, Rasenmähen, Zelten, Spielen oder Rumliegen), schützt vor Niederschlag bei schlechtem Wetter. Und daß sich die Tiere über jeden Laubbaum freuen, ist unstrittig, da das natürliche Verhältnis seit jeher vom Menschen in Richtung Dominanz der Nadelbäume getrieben wird. Nun, es ist Deine Sache. Ich aber würde den Baum stehen lassen, und wenn nicht für immer, dann wenigstens, bis er groß genug ist, daß Du Ihn rentabel in hochwertiges Schreinerholz verwandeln kannst. So hätte sowohl die Natur noch eine gewisse Zeit etwas davon, als auch Deine Lunge und Dein Geldbeutel. Ist wie eine Geldanlage. Und so rentiert sich auch z.B. eine vorübergehende Demontage eines dem Fall im Weg liegenden Gartenzauns, wenn man eine Menge Geld dafür bekommt. Aber das ist nur meine Ansicht, Du mußt da nix drauf geben.

jeder ältere baum steht unter einem schutz und darf nicht einfach so gefällt werden...das gefällt den zuständigen ämter nicht..auch wenn er auf einem privatgelände steht...ahorn vermehrt sich rassant durch seine flugsaat und kann auf rasen und im garten wie unkraut spriesen...hast du nette nachbarn dann fälle den baum einfach...wenn du auf nummer sicher stehst...dann frage das in deinem kreis zuständige amt...:)

Ahornbäume sind geschützt und Du solltest eine Fällgenehmigung bei der Stadt -Gartenamt- beantragen, bzw. durch Deinen Vermieter beantragen lassen. Kleinere und daher jüngere Ahornbäume mit einem bestimmten Baumumfang in 1 m Höhe gerechnet, dürfen gefällt werden ohne Genehmigung. Über den Baumumfang in besagter Höhe mußt Du Dich noch erkunden. Ich hatte einen Ahorn-Baum gefällt und bin angezeigt worden und bin knapp an einer Bestrafung vorbei gekommen, weil der Baumumfang leicht unter der Grenze lag...

man kann nur bäume fällen die das vorgeschriebenes durchmessermaß (größe ist egl) unterschreiten, und die sind von lande-kommune-stadt verschieden, frage da nach, ansonsten kann man ärger bekommen, und das kann teuer weden