Kann ein Nachbar das Fällen eines Baums verlangen (Kleingarten)?

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das richtet sich

a) nach eurer Gartenordnung, dort steht z.B., wie weit ein Baum von der Grenze weg stehen muß,

b)wie hoch er werden darf bzw wie hoch eine Hecke ein darf -

das ist von verein zu verein und von Stadt zu Stadt unterschiedlich
selbst die Art der Bäume kann vorgeschrieben werden

Im HAUSgarten sieht das anders aus: aber auch dort gibt es Abstandsvorschriften. Dein Nachbar kann verlange, den Baum zu beseitigen, wenn er seine Gebäude beschädigt (mit Zweigen oder Wurzeln), er kann die Beseitigung überhängender Äste verlangen; er kann, wenn der Baum keine Standsicherheit hat auch die Fällung verlangen, wenn er auf sein Haus etc fallen kann. 

Aber
dann kommt noch das NAturschutzgesetz  - das  gebietet den Erhalt bestimmter alter Bäume,  frag beim BUND nach, ob er doch Bestandsschutz hat wg des Alters usw

ich empfehle, einen Anwalt zu fragen, sobald er schriftlich  die Fällung fordert - mündlich ist nicht wirklich rechtsverbindlich

außerdem darf ein Baum NICHT jederzeit gefällt werden , sondern nur bis Ende Februar -

außer es ist Gefahr im Verzug z.B. wg zu geringer Standsicherheit

wenn's meoiner wäre, würde ich drum kämpfen

denn ich denke mal, der Baum war VOR dem NACHBARN DA - ODER ?
er wußte also vermutlich, auf was er sich beim pachten einließ.... und hat den Garten trotz dieses Mangel genommen.

Verlangen kann er viel, durchsetzen sehr viel weniger.

Es gibt grundsätzliche gesetzliche Regelungen für solche Fälle:

§ 910 BGB

Das Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes

Die Satzungen (Baumschutzsatzung) der Kommune. 

Aus diesen Rechtsvorschriften geht hervor, was möglich ist oder nicht. Ob dieser Baum keinen Bestandsschutz genießt, wage ich zu bezweifeln. So aus dem Bauch heraus hat dein Nachbar keine Chance, sein Verlangen durchzusetzen. 

Ich schlage vor, du schaust dir die Vorschriften an und fragst dann speziell nach. 

Btw: ich hatte das gleiche Problem. Ein Nachbar wollte, dass ich eine an der Grundstücksgrenze stehende alte Linde (Stammdurchmesser ca. 60 cm) fälle, da sie auf sein Grundstück Schatten wirft. Die zuständige Kommunalbehörde lehnte die Fällung rundheraus ab (war mir recht, ich wollte ihn erhalten).

Nun fällte der Nachbar in meiner Abwesenheit die Linde und gleich 3 etwas kleiner Buchen mit und verarbeitete sie zu Brennholz. 

Der "Spaß" hat ihm ca. 10.000 € an zivilrechtlichen Kosten eingebracht (Schadenersatz, Gutachter, Rechtsanwal), was ihm das Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Diebstahl eingebracht hat, weiss ich nicht mehr genau. 

Es kann sein, daß Du den Baum gar nicht fällen darfst. Informier Dich doch mal genau, denn wenn es so wäre, dann wäre die Sache ja recht einfach gelöst.

Nein ,das würde ich nicht machen.Und musst Du auch nicht.

Ein Nussbaum braucht sehr viel Platz für seine Krone und für seine Wurzeln, unter einem Nussbaum wächst auch so gut wie nichts mehr.

Deshalb gehört ein Nussbaum niemals in eine Kleingartenanlage, in einer Kleingartenanlage sollte eigentlich die Vielfalt von Nutz- und Zierpflanzen Priorität haben. Ich kann mir schon vorstellen, dass das der Baum deinem Nachbarn sauer aufstößt, demnach bist du ja auch nicht der typische Kleingärtner, der in seinem Gärtchen viele Gemüsearten und Stauden pflegt und hegt.

Mein alter Walnussbaum steht auf meiner Streuobstwiese und benötigt einen Platz von über 20 m im Durchmesser, ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser Platz in einer Kleingartenanlage vorhanden ist.

sonrix 
Fragesteller
 07.01.2017, 08:24

Ich habe 650 qm Fläche. Der Baum war halt schon da, als ich vor vier Jahren den lange brach liegenden Garten übernommen hatte. 

Für mich ist das kein Platz- oder Lichtproblem. Der steht fast am Ende des Gartens und stört mich da überhaupt nicht. Ich habe insgesamt 33 Bäume, das meiste ist Spalierobst. Also es ist jetzt auch nicht so, das weit und breit kein anderer Baum steht.

Ich bin grundsätzlich auch darauf bedacht, die Bedürfnisse anderer zu beachten. Und so wie die ihren Garten mit viel Einsatz bearbeiten, kann ich durchaus verstehen, dass Schatten stört. 

Wenn ich selbst so einen riesen Baum fällen könnte, hätte ich das schon gemacht. Mich stört er zwar nicht, aber wenn man mich nett fragt, dann bin ich durchaus bereit.

Soweit ich das gelesen habe, haben Bäume auf Ackerflächen und in Kleingärten keinen Bestandsschutz. Also Fällen ist erlaubt.

Ich habe den Vorstand angeschrieben, um zu fragen, wie der das sieht. Und ob die jemanden haben, der das günstig erledigen kann.

Wenn ich aber nicht verpflichtet bin, den Baum zu fällen, dann wäre natürlich eine Kostenbeteiligung oder zumindest ein Mithelfen beim Fällen von Seiten der veranlassenden Nachbarn angemessen.

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Blumenacker  07.01.2017, 14:31
@sonrix

Vielleicht kann man auch, wenn man den Baum nicht fällen will, die Baumkrone durch jährliche Sommerschnitte und Wurzelschnitte im Winter sukzessive verkleinern.

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