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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
LachlanLachlan
Theoretisch kannst Du jeden Baum in Deinem Garten fällen, praktisch ist es abhängig davon, was das für ein Baum ist und was die Baumschutzsatzung Deines Ortes dazu sagt. Manchmal muss man eine Ersatzpflanzug nachweisen. Aber es hängt immer davon ab, welcher Baum und was sagt die Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung Deiner Stadt dazu.
Ein wichtiges Kriterium ist auch der Stammumfang in 1 Meter Höhe gemessen und der Gesundheitszustand des Baumes.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob es soetwas bei Euch gibt, frage beim Garten- oder Grünflächenamt oder dem Umweltamt nach.
Und natürlich bekommst Du keine Probleme mit der Fällgenehmigung, wenn der Baum tot oder kurz vorm umstürzen ist.
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2Antwort von
Paganini69207Paganini69207
Wie so oft in unserem von zahllosen Gesetzen und Verordnungen geregelten Leben heißt die Antwort: Jein. Die Gemeinden dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und in Anlehnung an ähnliche Gesetze der Bundesländer eine Baumschutzsatzung erlassen. Viele Gemeinden haben eine, andere nicht. Der Grund für das Aufstellen einer solchen Satzung ist an sich klar und durchaus positiv zu sehen. Das Bildder Gemeinde bzw. der Stadt und deren "Durchgrünung" sollen erhalten bleiben - auch im Sinne des Klimaschutzes. Ist eine solche Satzung vorhanden, ist bei der Gemeinde eine Erlaubnis einzuholen. Also anrufen oder es einfach tun :-))
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t124terrat124terra
Das kann schwierig werden. Ein alter Apfelbaum wird sicher kein Problem sein. Bei den Bäumen die aber sehr alt werden können, wie Eichen und Buchen etc. wird es mit dem Fällen sicher schwierig.
Du soltest bei deiner Stadt oder Gemeinde vorher nachfragen ob es so geht, sonst kann es Bußgeld regnen.
Alte Baumbestände sind oft erfasst und amtlich eingetragen. Man will so das wilde Fällen verhindern. Wenn dann mal ein Baum im Weg ist, muß man eventuell wieder an anderer Stelle neue Bäume pflanzen.
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ScannerScanner
Ja, das darf man, wenn dieser aufgrund seines Umfanges nicht irgendwelchen Schutzgesetzen unterliegt.
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Katzenkind Du kannst nicht jeden Baum fällen, auch im eigenen Garten nicht. Es kommt auf die Sorte und auf den Stammdurchmesser an. Am besten erkundigst Du Dich beim Gartenbauamt.
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MONSTERRATTEMONSTERRATTE
Meine Antwort lautet JEIN !Wenn die Nachbarn nichts dagegen haben,hast du schon ein Problem weniger,denn "Wo kein Kläger-da kein Richter" Aber Vorsicht,ab einem bestimmten Stammumfang darf ein Baum nicht mehr gefällt werden.Aber nicht beim örtlichen Grünflächenamt odgl.anrufen,denn die reagieren sehr hellhörig da steht dann sehr schnell jemand von dieser Behörde im Garten und misst und fotografiert den Baum.Es gibt zb.Firmen die Baumschnittarbeiten durchführen,die wissen das auch.Ich mache als Nebenbeschäftigung bei Leuten Gartenpflege und sehe was diese Menschen sich für Gehölze in ihre Gärten Pflanzen ohne sich zuvor zu informieren wie groß und dick "Die Teile"in 10 oder 30jahren werden.Ein Wallnussbaum oder eine Zeder bleiben nichtso klein wie Bonseibäume.Aus diesem Grund solltest du dich in Zukunft informieren was du in deinen Garten pflanzen tust,es erspart dir in der Zukunft Zeit,Geld und Ärger.
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MONSTERRATTEMONSTERRATTE Ich habe mich in der Zwischenzeit schlau gemacht !Wenn ein Baumstamm in der Höhe von 1m einen Stammumfang von 60 cm hat,darf der Baum nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbeh.oder Grünflachenamt gefällt werden.
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MONSTERRATTEMONSTERRATTE Ich habe mich in der Zwischenzeit "Schlau gemacht" Wenn ein Baumstamm in 1m Höhe einen Stammumfang von 0,60m hat darf er nur gefällt werden wenn er krank ist und nicht mehr geheilt werden kann oder er eine Gefahr für die Umgebung darstellt !
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steinchen78steinchen78
da gibt es Vorschriften vom grünamt. Da musst du dich erkundigen. Es kommt auf die Art von Baum an sowie dem Stammdurchmesser. Wenn du einen baum ohne Genemigung fällst der unter die Vorschrift fällt dann kann es hohe Strafen geben. Wir bekamen die Auflage: entweder einen neuen Baum pflanzen oder eine Gebühr von > 400€ für den Baum zahlen. Dass stand in dem Antrag
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kluetjekluetje
Kommt darauf an ob es in der Gemeinde/Stadt eine Baumschutzverordunung gibt...
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linny13linny13
na, klar. wiso nicht? Solange es dein eigener garten ist und es dein grundstück ist, kannst darauf machen was du willst.
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steinchen78steinchen78 nein das stimmt nicht.
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BizzChris So einfach ist es leider definitiv nicht! Auch auf dem eigenen Grundstück herrschen was das an geht diverse Gesetzte (siehe Baumschutzsatzung)es ist sogar zu bestimmter Jahreszeit verboten Sträucher zu entfernen aufgrund von Vogel- und Brutschutz!;)Also vorher GUT informieren könnte sonst sehr teuer werden
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MONSTERRATTEMONSTERRATTE lieber mann oder frau du hast keine ahnung !von wegen auf meinem grundstück kann ich machen und umsägen was ich will! da bist du aber schiefgewickelt! über so viel dummhe.t kann ich nur den kopf schütteln! ! ! !
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Rolf42Rolf42
Das hängt von der Stadt oder Gemeinde ab.
In manchen Orten gibt es eine Baumschutzsatzung, die das regelt.
Mit Klimaschutz hat das sicherlich nichts zu tun!