Darf ich die Leute daran hindern mein Grundstück als Wendeplatz zu benutzen?

10 Antworten

Selbstverständlich, sicher es entsprechend ab.

Mal ein kleines Beispiel dazu: Ich habe mal in einer sehr engen Straße gewohnt. Die Anwohner der fünf, sechs Häuser um mich herum haben, um vernünftig in der Straße parken zu können, immer auf dem Grundstück meiner Nachbarin gewendet. Irgendwann wollte sie das nicht mehr, weshalb auch immer, es entstand ihr kein nennenswerter Schaden dadurch. Also hat sie ihr Grundstück via Zaun abgeriegelt. Die Folge war, dass die Anwohner nicht mehr "schön" parken konnten, sondern kreuz und quer geparkt haben. Die Tochter der Nachbarin war zudem zu faul, jedes Mal bei ihrer Rückkehr das Tor des Zauns zu öffnen und hat auch begonnen kreuz und quer die begrenzte Fläche an der Straße zu beparken. Und auf einmal herrschte in der engen Straße ein einziges Durcheinander, was dazu führte, dass die Nachbarin auf einmal selber nicht mehr auf ihr eigenes Grundstück fahren konnte, da sie nicht grad die beste Einparkerin war. Das Spielchen dauerte zwei Monate, danach hatte sie die Faxen dicke und ihr Zaun war fortan wieder geöffnet.

Bewerte also die Situation bei dir, bedenke mögliche Folgen und frage dich, ob dein Problem wirklich ein so großes ist.

lg up

Unter der Bedingung, daß im Grundbuch keine Dienstbarkeit zu Deinen Lasten eingetragen ist (wie z.B. ein allgemeines Wegerecht), darfst Du mit Deinem Grundstück machen, was Du willst.

Wenn es keinen Vermerk im Grundbuch gibt, dass z.B. ein Teil des Grundstücks als öffentliches Straßenland gewidmet ist, dann kannst du es absperren.

man spanne eine Kette -

ohne irgendwelche Maßnahme wirst es kaum verhindern können.

oder lege schöne dicke Steine hin

Selbstverständlich haben Sie einen Anspruch auf ungestörten Besitz.

Notfalls sollten Sie diesen Anspruch aber kenntlich machen, sofern der nicht für jedermann augenfällig wäre.