Darf ich die adresse meiner wohnung als anschrift nehmenb die aber nicht als wohnsitz registriert ist?
ich will einfach dass da die post hinkommt falls post kommt
also auf sonem dokument wird die anschrift verlangt
2 Antworten
Falls Du etwas im Internet bestellst, kannst Du natürlich Deine korrekte Adresse als Rechnungsanschrift verwenden und als Lieferanschrift diese.
Das geht dann leider nicht, sorry. Weil bei einem Strafverfahren muss es sich um eine "ladungsfähige Anschrift" handeln, also Dein Hauptwohnsitz wird verlangt. Ggf. könnte man bei der Post dann schauen, ob die einen "Weiterleistungsauftrag" einrichten können, sodass die Post dann auf eine andere Anschrift umgeleitet werden kann. Da müsstest Du Dich mal erkundigen, ob das möglich ist.
okay weißt du wie ich das in etwa schauen kann? dass das dann an meine andere nicht angemeldete adresse kommt
Puh, da bin ich auch überfragt. Schau einfach mal im Internet nach unter "Post Weiterleitungsauftrag". Wie das ganze aber funktioniert und ob das auch rechtlich in Deinem Anliegen "legal" ist - das weiß ich nicht. Also da solltest Du dann am Besten mal den Anbieter oder das Gericht kontaktieren, um anzufragen, ob man das so machen kann. Denn ich will hier auch rechtssicheren Auskünfte erteilen. Dementsprechend: Informier Dich am Besten darüber, ob das gestattet ist - beim Gericht, Anbieter, der solche Weiterleitungen dann durchführt.
Wenn das die Wohnung ist, in der Sie sich die meiste Zeit befinden, so sind Sie verpflichtet sich dort anzumelden.
Ist es eine Zweitwohnung, so müssen Sie das beim Einwohnermeldeamt als Nebenwohnung anmelden. Tun Sie nichts, so machen Sie sich strafbar.
Was Sie dann als Postanschrift nehmen, spielt keine Roll und bleibt Ihnen überlassen.
ja habe ich schonb gemacht hat auch geklappt auf die adresse zu bestellen
aber jetzt wird in einem strafverfahren meine anschrift verlangt und ich würde gerne diese adresse dort angeben schließlich wohne ich da ja auch mehr als in meiner heimat. auch wenn es nicht als wohnsitz gemeldet iszt