Darf ich den Mitschnitt einer Eigentümerversammlung in YouTube veröffentlichen?

7 Antworten

Meistens nicht. Bei meinem Vater durfte nicht mal Mitgeschnitten werden. Nicht mal Auszüge um den der wen Bevollmächtigt hatte daran Teilzunehmen mitzuteilen wenn was gesagt worden ust was ihn sehr interessieren würde. Grund: Einmal im Jahr sollten sich die Besitzer die Zeit nehemen an der Versammlung teilzunehmen, denn Berechtigte durften laut Teilungsvertrag eh nicht mit abstimmen. Und Einige sachen mußten jedes Jahr abgestimmt werden.

Es durfte eh nur bindend abgestimmt wenn mehr als 50% der Stimmberechtigten anwesend waren. So lange 51% der Hausmieter noch das Haus gehörte, kein Problem. Nachher als es unter 51% waren nach ca. 15 Jahren. Sprengten regelmäßig die Mieter die Versammlung als sie als aller erstes die fehlende Beschlußfähigkeit feststellten und es war immer was in der Tagesordnung das einen Beschluß erforderte. Von da an hat alle Nase lang die Verwaltung gewechselt und wir, mein Bruder und ich, hatten Glück das wir überhaupt die Wohnung meines Vaters verkaufen konnten.;)

Wenn Du die (schriftliche!) Einverständniserklärung aller Teilnehmer hast und die Satzung der Eigentümergemeinschaft eine derartige Veröffentlichung vorsieht, dann ja. Da aber Eigentümerversammlungen in der Regel nicht öffentlich sind, wirst Du diese Einverständniserklärung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht bekommen. Wer an der Teilnahme verhindert war, obwohl er hätte teilnehmen dürfen, kann sich allerdings das Sitzungsprotokoll geben lassen. Zumeist wird dies als "Ergebnisprotokoll" geführt.

Nein. Das ist eine Private Veranstaltung, bei der auch über interna gesprochen wird.

Wenn du nicht vorher dazu beauftragt wurdest, die Aufnahme zu machen, dann isz deine Aufnahme rechtlich gesehen schon illegal. Du verstöst gegen das Persönlichkeitsrecht der Anwesenden.

Du müsstest alle fragen, ob sie was dagegen haben, das die Aufnahme veröffentlicht wird. Wenn dich einer zum löschen der Aufnahme auffordert müsstest du es tun.

Ohne Erlaubnis der Beteiligten darfst du das nicht.

Selbstverständlich - aber nur mit schriftlicher Zustimmung aller Beteiligten.