Darf ich als Polizist wie in Filmen Leute aus dem Auto ziehen und ihr Auto für eine Verfolgungsjagd beschlagnahmen?

4 Antworten

Ja, das kann vorkommen.

Passiert aber so gut wie nie. Weil nun mal jeder ein Fahrzeug hat.

Ja.

"Beschlagnahme" ist allerdings ein juristischer Terminus, der hier nicht verwendbar ist. Was dir vorschwebt nennt sich "Inanspruchnahme Dritter", und ist auf Länderebene gesetzlich geregelt. Übrigens nicht nur für die Polizei, sondern z.B. auch für Katastrophenhelfer.

Ja, nennt sich "in Anspruchnahme von Unbeteiligten".


Leisewolke  09.01.2023, 16:15

oh, schon wieder ne Sonderwurst für die Trachtengruppe

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Still  09.01.2023, 17:18
@Leisewolke

Wenn der Polizist so dein Leben rettet, wirst du es vielleicht verstehen.

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Leisewolke  09.01.2023, 17:21
@Still

ne lass ma, habe einen Zettel dabei: no life-prolonging measures

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Es ist höchst unwahrscheinlich das dies jemals passiert, wegen der Haftung bei Beschädigung und so... Auch weil ein Privatauto nicht mit den notwendigen Utensilien ausgestattet ist, Blaulicht, Sirene, (ohne diese darf er eh nicht bei rot über Ampel oder schneller fahren) Funk, Dashcam, versteckte Maschinenpistole, usw.

Aber im Notfall, wenn die nationale Sicherheit auf dem Spiel steht, dann ja. Mein Nachbar hat einen Willys Jeep, ihm wurde gemeldet das sein Auto im Katastrophenfall (Hurrikan, Krieg etc.) eingezogen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

HfPol110  08.01.2023, 17:01

Doch, auch ohne diese darf man schneller oder über Rot fahren.

Keine Ahnung warum sich das Gerücht so gut hält.

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Waschbaeri  08.01.2023, 17:44
@HfPol110

Ich weiss nicht wie das in anderen Ländern ist, in der CH muss ich mich an die Strassenverkehrsordnung halten, vortrittsberechtig ist man erst mit Blaulicht und Sirene. Ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und ausgeschalteter Sirene hat keine Sonderrechte. In der Feuerwehr fahren wir so lange wir im privaten PW unterwegs sind mit Plakette "Feuerwehr im Einsatz" auf dem Autodach, geduldig im Stau mit, erst mit dem Feuerwehrfahrzeug erhalten wir Sonderrechte sobald das Blaulicht und die Sirene eingeschaltet sind. Die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer wäre zu gross. Aber wie gesagt in der CH ist es so geregelt.

Geschwindigkeitsbussen werden wenn möglich vermieden, wenn es dann doch eine gibt von der Feuerwehr bei der Bussenzentrale anuliert.

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HfPol110  08.01.2023, 18:48
@Waschbaeri

Sonderrechte entbinden die Einsatzkräfte von der StVO. Diese kann ein Polizeibeamter immer und überall in Anspruch nehmen.

Für Wegerechte benötigt man blaues Blinklicht und das Einsatzhorn.
Dies suggeriert allen anderen Verkehrsteilnehmern „sofort freie Bahn zu schaffen“.

Mit Geschwindigkeit und roten Ampeln hat das blaue Blinklicht und Einsatzhorn nichts zutun.

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