Darf einen der Lehrer vor die tür schicken wenn man im unterricht stört (wegen menschenrechte und so)?

19 Antworten

Wo isn das ne Verletzung deiner Menschrechte? :D

Wenn du störst muss du halt raus um die Klasse nicht zu behindern. Wenn überhaupt verletzt du die Menschenrechte des Lehrers.

JanfoxDE  28.08.2018, 10:23

und der anderen, da er offensichtlich groß gestört haben musste.

0

Ja, da die Eltern einem selbst grundlegendste Dinge nicht beigebracht haben und man asozial agiert, darf der Lehrer einen aus der Gruppe entfernen. Die Menschenrechte haben damit gar nichts zu tun: Du darfst auch draußen ein Mensch sein. Oder bist du gar kein Mensch, sondern willst dich eigentlich auf das Trollrecht berufen?

Weder wird Dir dort Atemluft noch Nahrung entzogen, da steht niemand, der Dich foltert oder einsperrt. Ich sehe darin keine Menschenrechtsverletzung.

Umgekehrt nimmst Du der ganzen Klasse das Recht, etwas zu lernen, wenn Du ständig herumkasperst und die Lehrerin sich nur mit Dir beschäftigen muss.

Es ist im deutschen Schulrecht, außer in Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nicht explizit geregelt, ob man einen Schüler vor die Tür schicken darf und bedarf, wie bei vielen Dingen im Schulrecht Einzelfall Prüfung. Der Grundsatz hierbei ist: "Der Schüler muss sich beaufsichtigt fühlen". Dabei geht es nicht um dein subjektives Gefühl der Beaufsichtigung, sondern um ein juristisches. Zum Beispiel ist es für den Lehrer nicht zulässig, nach Unterrichtsbeginn noch einmal Kopien aus dem Lehrerzimmer zu holen, da er sie vergessen hat. Durch bessere Vorbereitung hätte diese Aufsichtspflichtverletzung vermieden werden können.

Es herrscht in Lehrerkreisen der allgemeine Konsens, dass du vor die Tür geschickt werden darfst, solange du belehrt wordest, dass du vor der Tür stehen bleiben sollst. Damit fühlst du dich beaufsichtigt, da der Lehrer dir klare Anweisungen dazu gab. Zusätzlich muss sich der Lehrer, aber noch nach gewissen undefinierten zeitlichen Abständen danach erkundigen, ob du weiterhin vor der Tür stehend körperlich unversehrt bist. An einer Schule, an der ich ein Praktikum gemacht hatte, mussten die heraus geschickten Schüler, immer die Türklinke leicht runterdrücken, damit man daran sehen konnte, dass sie tatsächlich noch dort stehen.

Wie bereits am Anfang angedeutet, besitzen Bayern,Niedersachsen und Sachsen-Anhalt andere Regelungen, denn dort ist es explizit im Schulrecht aufgeführt.

In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gilt das "vor die Tür schicken" als Erziehungsmittel

Erziehungsmittel kommen in Betracht, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler die Unterrichts- oder Erziehungsarbeit beeinträchtigt. Es handelt sich um pädagogische Maßnahmen, die keine rechtlichen Folgen für die Stellung der Schülerin oder des Schülers haben, und daher keiner gesetzlichen Grundlage bedürfe

In Bayern ist es explizit verboten, da der Lehrer nach bayrischer Rechtsauffassung, seiner Aufsichtspflicht in diesem Moment nicht nachkommen kann.

Natürlich. Ich war auf 7 Schulen und es gab nur einmal der Fall, wo ich empfand, dass die Person, die draußen war, es nicht verdient hatte. Aber bei 80 anderen Fällen, war es gerecht.

Meistens wird man rausgeschmissen, nachdem man drei mal ermahnt wurde von dem Lehrer, weil man Laut und ähnliches war.

Einmal hab ich eine Lehrerin aber erleben dürfen, weil der Schüler bei einer Sache eine andere Meinung hatte, ihn rauswurf.