Darf ein Vermieter mir die Anzahl meiner Möbel vorschreiben?

8 Antworten

Die Anzahl darf die VM sicher nicht vorschreiben.

Zu einer ordnungsgemäßen Führung/Nutzung der Wohnung gehört aber auch Deine Verpflichtung von z.B. korrektem Lüftungsverhalten und auch Stellung der Möbel in einer Form, dass eine Zirkulation im Raum gewährleistet ist. Die Vermieterin ist ihrerseits verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu halten, dass Du diese entsprechend benutzen kannst - das ist Dein Recht. Das in Kürze zu den Fakten.

Wenn nun die Wohnung relativ vollgestellt sein sollte (Stichwort Zirkulation) und/oder Möbel zu nah an der Außenwand stehen, dann kommt die VM mit der Aufforderung ihrer Verpflichtung nach.

Das mit den Fotos ist mir neu, denn üblicherweise kommt ein Vermieter mit Ankündigung eher einmal vorbei. Allerdings sind Fotos eher sogar ein Entgegenkommen, dass sie Dich nicht stören muss.

Über die Art und Weise (Deine Annahme der "Schikane") können wir natürlich nicht beurteilen.

Woher ich das weiß:Hobby

Taftan 
Fragesteller
 02.02.2020, 22:43

Wie schon geschriben bei einer abderen antwort stehen die möbel 8 cm von der wabd entfernt und die meisten regale sind diese würfelregale die auch als raumteiler benutzt werden können und nach beiden seiten offen sind.

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oklein  02.02.2020, 23:01
@Taftan

Dann sende ihr 1x pro Jahr die Fotos und bestätige ihr die Zirkulationsmöglichkeit. Mehr braucht es nicht. Eine Vorschrift zur Möblierung, insbesondere wie bei Dir beschrieben, gibt es nicht und m.E. auch keine rechtliche Grundlage. Bin nebenbei auch Vermieter und im Beirat, aber da stehe ich auf "Deiner Seite". 😉

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Vermutlich hat Deine Vermieterin eine begründete Angst, dass es zu Schimmelbefall in Deiner Wohnung kommen kann, wenn zu viele Möbel so an Wänden stehen, dass keine Luft dran kommt.

Entkräfte ihre Sorgen, indem Du ein paar solcher Möbel von Außenwänden ein wenig abrückst und ihr ein Bild von der Außenwand machst. Sie wird sehen, dass dort kein Schimmel ist und dann soll sie Ruhe geben.

Ist aber wider Erwarten doch Schimmel, sollte es Dein ureigenstes Interesse sein, mit Hilfe Deiner Vermieterin den Befall wieder loszuwerden.


Taftan 
Fragesteller
 02.02.2020, 20:38

Die möbel haber zur wand 8 cm luft das sagte ich ihr bereits aber sie scheint nur ihr halbwissen zu glauben

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bwhoch2  02.02.2020, 20:40
@Taftan

Dann beweise ihr dass und auch, dass die Wände schimmelfrei sind.

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Taftan 
Fragesteller
 02.02.2020, 20:52
@bwhoch2

Vor mir whonnte auch eine chinesische Studentin da die alles minimalistisch hatte ihre einrichtubg bestand aus einem Bett einer 3 sitzercouch einen kleinen schreibtisch und einem eintürigen schrank. Warscheinlich soll ich mich auch so einrichten damit es der Majestät zufrieden ist🤣😂

Oder ihr past es nicht das ich auch Gamer bin und einige figuren rum stehen auf den Regalen selbstverständlich. Als Altenpfleger muss ich aber sagen das ich ihr verhalten kenne aber nur von Demenzkranken.

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bwhoch2  02.02.2020, 22:57
@Taftan

Mag ja alles sein. Du kannst meinen Rat befolgen, aber Du musst es nicht. Lass gut sein.

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Du hast vermutlich eine eigene abgeschlossene Wohnung. Du bist damit auch deren alleiniger Besitzer und hast das Hausrecht. Du darfst sie nach deinem Gutdünken einrichten und nutzen. Vorschriften zur Aufstellung von Möbeln sind unzulässig und nicht zu befolgen. Diesbezüglich besteht keine Veranlassung, die Vermieterin einzulassen und gleich gar nicht irgendwelche Fotos zu gestatten.

Ich hoffe sie hat keinen Schlüssel. Vorsorglich wechsle den Zylinder (aufheben und wieder zurück bei Auszug).

Du hast deswegen nichts zu befürchten, weder Abmahnung noch Kündigung.

Halt die Ohren steif und lass dir nicht Bange machen.

Du musst deinem Vermieter auch allgemein keine Fotos machen. Ignoriere solche Anforderungen

Laß die Vermieterin schwätzen und reagiere nicht darauf.

Dazu hat sie kein Recht.

Du mußt sie während der Mietzeit auch nicht in die Wohnung lassen, außer sie hat einen Driftigen Grund daß Du ein Messi bist und die Wohnung zumüllst, was ja nicht in Frage kommt.

Also sie es locker und werfe die Briefe einfach weg, wenn sie wieder was will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vampire321  02.02.2020, 20:00

‘wegwerfen‘ würde ich die nicht, die kann man evtl. nochmal brauchen, um einem Richter deutlich zu machen wie die tickt, Falls es mal vor Gericht geht...

ansonsten hast du recht - allerdings hat ein Vermieter schon 1x im Jahr das Recht das Objekt zu begehen ...

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