Sachen von Ex rausschmeißen?

3 Antworten

Hi, setzt ihm noch einmal eine ordentliche schriftliche Frist (mit Nachweis), dass die Sachen in einem Zeitraum von 4 Wochen zum Datum x. abgeholt werden müssen, da diese ansonsten entsorgt werden (Kürzere Frist wäre schwierig durchzukriegen. Dann hatte er ingesamt 2 Monate Zeit)

Ihr müsst ihm schriftlich eine gesetzlich übliche Frist setzen, erst dann dürft ihr das Zeug entfernen lassen.

Ihr solltest ihm, wenn das noch nicht geschehen ist, schriftlichen eine Frist von 4 Wochen einräumen und darauf hinweisen, dass nach Ablauf dieses Termins, alle Sachen entsorgt werden. Ihr solltet auch dazu schreiben, dass ihr ihm die Kosten, sofern welche entstehen in Rechnung stellt.