Darf ein Lehrer Fotos als Beweis für eine Täuschungshandlung benutzen?

7 Antworten

Eigentlich hätte er wegen evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten zuerst euch um Erlaubnis für die Fotos bitten müssen, auf denen ihr zu erkennen seid. Aber wie auch immer: Er darf sie als Indiz (nicht explizit als "Beweis") verwenden. Und das reicht ja schon zur Bekräftigung seines Eindrucks.

emjay  12.01.2008, 16:55

Die Rede war hier nicht von Fotos der Schüler, sondern nur von den Arbeiten.

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bitmap  12.01.2008, 16:55

Unter ''Fotos von den Klassenarbeiten'' würde ich eher vermuten, dass er die Blätter fotografiert hat auf denen die Klassenarbeiten stehen und nicht die Schüler beim Schreiben der Klassenarbeit. Aber vielleicht versteh ichs ja falsch.

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quaki 
Fragesteller
 12.01.2008, 16:58
@bitmap

Ja er fotografiert die Blätter, nachdem er sie korrigiert hat.

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Wenn die Reproduktion der Klassenarbeit nur zur Dokumentation des Prüfungsergebnisses benutzt wird, hätte ich keine Bedenken. Eine Veröffentlichung durch den Lehrer hielte ich für problematisch. Und wenn einem Schüler Betrug durch diese Maßnahme nachgewiesen werden könnte, wäre dieser ohnehin gut beraten, darum nicht einen zu großen Wirbel zu machen. Glashaus und Steine usw

der Stein des Anstosses scheint der Begriff "Foto" zu sein, wie sähe Deine Frage aus, hätte er die Arbeiten kopiert oder gescannt? Fotografieren ist nicht in jedem Fall anrüchig. Davon abgesehen finde ich die "Fälschung" einer Arbeit viel viel verwerflicher als ein Foto davon zu machen. Vielleicht hat er ja auch nur geblufft. Und ihr fallt drauf rein, weil ihr ein schlechtes Gewissen habt. Zu recht!!

quaki 
Fragesteller
 13.01.2008, 23:25

Ich denke ich hätte meine Frage besser "Darf ein Lehrer Dublikate einer Original-Klassenarbeit als Beweis für eine Täuschungshandlung benutzen?" gestellt^^

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Ein Lehrer darf die Klassenarbeiten sowohl fotokopieren als auch fotographieren, wenn er es aus pädagogischen oder anderen Gründen ("zu Schulzwecken") für notwendig erachtet. Einer Begründung oder einer vorherigen Information gegenüber den Schüler(inne)n bedarf es nicht. Klassenarbeiten sind Eigentum der Schüler(inne)n, sie müssen also zurück gegeben werden, auch nach der Kontrolle der Unterschrift der Erziehungsberechtigten unter der zurückgegebenen Arbeit. Eine Veröffentlichung ist selbstverständlich nicht gestattet.

Nun die Klassenarbeiten sind eh nicht Eigentum des Schülers, darum denke ich mal das die Betroffenen keine rechtlichen Anspruch dieser Art daruf haben.

oldpaed  12.01.2008, 19:17

Klassenarbeiten sind Eigentum der Schüler(innen) und sind ihnen zurückzugeben, wenn sie von der Schule nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Rechtskraft einer Versetzung, sofern sie auf Weisung der oberen Schulaufsichtsbehörde nicht zeitlich begrenzt einbehalten werden sollen oder in einem Widerspruchsverfahren benötigt werden.

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