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Darf ein Lehrer Fotos als Beweis für eine Täuschungshandlung benutzen?

gefragt von quakiquaki am 12.01.2008 um 16:40 Uhr

Mein Lehrer hat angegeben er hat Fotos von Klassenarbeiten gemacht, allerdings ohne Erlaubnis der Schüler, um im Nachhinein beweisen zu können, das ein Schüler nach Rückgabe der Klassenarbeit evtl. die Prüfung verändert hat und dann das Ergebnis anzweifelt. Darf er Fotos als Beweis für eine Täuschungshandlung verwenden?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 12. Januar 2008 16:44
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Eigentlich hätte er wegen evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten zuerst euch um Erlaubnis für die Fotos bitten müssen, auf denen ihr zu erkennen seid. Aber wie auch immer: Er darf sie als Indiz (nicht explizit als "Beweis") verwenden. Und das reicht ja schon zur Bekräftigung seines Eindrucks.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 12. Januar 2008 16:55

Die Rede war hier nicht von Fotos der Schüler, sondern nur von den Arbeiten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Januar 2008 16:55

Unter ''Fotos von den Klassenarbeiten'' würde ich eher vermuten, dass er die Blätter fotografiert hat auf denen die Klassenarbeiten stehen und nicht die Schüler beim Schreiben der Klassenarbeit. Aber vielleicht versteh ichs ja falsch.

Kommentar von Simple_avatar1smallquaki am 12. Januar 2008 16:58

Ja er fotografiert die Blätter, nachdem er sie korrigiert hat.


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 12. Januar 2008 16:46
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Anstatt deinem Lehrer falsches Handeln vorzuwerfen, solltest du dir lieber überlegen,ob es richtig war zu betrügen. Wenn du nichts zu verbergen hast, dann hast du auch kein Problem.

Kommentar von Simple_avatar1smallquaki am 12. Januar 2008 16:59

Ist schon klar, es geht mir nur rein ums Prinzip, wenn er wirklich welche hat werd ich das nicht vors Gerciht ziehen.^^


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 12. Januar 2008 18:46
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Wenn die Reproduktion der Klassenarbeit nur zur Dokumentation des Prüfungsergebnisses benutzt wird, hätte ich keine Bedenken. Eine Veröffentlichung durch den Lehrer hielte ich für problematisch. Und wenn einem Schüler Betrug durch diese Maßnahme nachgewiesen werden könnte, wäre dieser ohnehin gut beraten, darum nicht einen zu großen Wirbel zu machen. Glashaus und Steine usw


anonym
beantwortet von oldpaed am 12. Januar 2008 19:27
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Ein Lehrer darf die Klassenarbeiten sowohl fotokopieren als auch fotographieren, wenn er es aus pädagogischen oder anderen Gründen ("zu Schulzwecken") für notwendig erachtet. Einer Begründung oder einer vorherigen Information gegenüber den Schüler(inne)n bedarf es nicht. Klassenarbeiten sind Eigentum der Schüler(inne)n, sie müssen also zurück gegeben werden, auch nach der Kontrolle der Unterschrift der Erziehungsberechtigten unter der zurückgegebenen Arbeit. Eine Veröffentlichung ist selbstverständlich nicht gestattet.


rudraz
beantwortet von rudraz am 12. Januar 2008 17:16
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Nun die Klassenarbeiten sind eh nicht Eigentum des Schülers, darum denke ich mal das die Betroffenen keine rechtlichen Anspruch dieser Art daruf haben.




Kommentar von oldpaed am 12. Januar 2008 19:17

Klassenarbeiten sind Eigentum der Schüler(innen) und sind ihnen zurückzugeben, wenn sie von der Schule nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Rechtskraft einer Versetzung, sofern sie auf Weisung der oberen Schulaufsichtsbehörde nicht zeitlich begrenzt einbehalten werden sollen oder in einem Widerspruchsverfahren benötigt werden.

Kommentar von Eb5d3bfb3997c1596e85a01e3dbd106asmallrudraz am 12. Januar 2008 20:16

aha, und warum werden sie es nicht?


Kirsten Berg
beantwortet von Kirsten Berg am 12. Januar 2008 18:35
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der Stein des Anstosses scheint der Begriff "Foto" zu sein, wie sähe Deine Frage aus, hätte er die Arbeiten kopiert oder gescannt? Fotografieren ist nicht in jedem Fall anrüchig. Davon abgesehen finde ich die "Fälschung" einer Arbeit viel viel verwerflicher als ein Foto davon zu machen. Vielleicht hat er ja auch nur geblufft. Und ihr fallt drauf rein, weil ihr ein schlechtes Gewissen habt. Zu recht!!

Kommentar von Simple_avatar1smallquaki am 13. Januar 2008 23:25

Ich denke ich hätte meine Frage besser "Darf ein Lehrer Dublikate einer Original-Klassenarbeit als Beweis für eine Täuschungshandlung benutzen?" gestellt^^


Tofte58
beantwortet von Tofte58 am 3. April 2008 15:51
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Er darf sie auch einscannen und in die Schülerakte verfrachten!




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