Welche konsequenzen kann es für schüler geben wenn sie die unterschrift ihrer eltern fälschen?

16 Antworten

Du musst dann nie wieder zur Schule gehen ;-) Mal im Ernst: Das hast Du doch nicht nötig. Es gibt auf dieser Welt so viele schlimmere Dinge als eine schlechte Note. Glaube selbst Einstein hatte nicht die besten Zensuren. deine Zukunft hängt von Dir, nicht von Deinen Noten ab.

Ordnungsmaßnahmen wie Rektorratsarrest, Schulverweis und co., Verfolgung im Strafverfahren wegen Urkundenfälschung...

§ 267 StGB [Urkundenfälschung]

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Also ich habe nur einen Verweis bekommen und ein Gespräch mit meinen Eltern:D

Einebanane2  11.01.2024, 20:58

Durftest du dann noch in die Schule gehen oder wurdest du komplett verwiesen?

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Elterngespräch

schlimmstenfalls ein Schulverweis (kommt hier auf den Lehrer/Schulleiter an)

Verweis auf alle Fälle,Klassenbucheintrag und vermutlich werden Deine Eltern zum Gespräch beim Direktor kommen müssen

IceDogg 
Fragesteller
 31.01.2011, 15:41

wer sagt denn, dass ich die unterschrift fälsche :-D

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Zwuckelle  31.01.2011, 15:42
@IceDogg

dann von demjenigen,der die Unterschrift fälscht ^^

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Saarland60  31.01.2011, 15:52
@IceDogg

Entscheidend ist die Identitätstäuschung, nicht die Inhaltstäuschung.

Es bleibt eine Urkundenfälschung.

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