Darf ein Hotel einfach anderen den Zimmerschlüssel geben?
Meine Partnerin und ich haben uns ein Hotelzimmer genommen, da ich beruflich zur Zeit in einer anderen Stadt arbeite und sie auf dem Weg in Ihre Heimat mich besuchen wollte. Ihr Ex-Partner hat sich Zugriff auf ihre eMails verschafft und ist in der Nacht zum Hotel gefahren und hat sich einen zweiten Schlüssel zum Zimmer von der Rezeption geben lassen, um dann in unser Zimmer zu gelangen.
Der Geschäftsführer des Hotels meinte nur, man könne nicht jeden überprüfen, ob er auf dem Zimmer wohnt und da der Ex die Geschichte auftischte, er hätte seinen Schlüssel vergessen, hätte man ihn einem Neuen gegeben.
So, jetzt würde mich mal interessieren, ob das strafrechtlich verfolgt werden kann?!
6 Antworten
Das Hotel sichert sich mit dem Namen und der Zimmernummer ab. Viel mehr bleibt ihnen nicht übrig.
Das Problem ist doch an der Stelle aufgetreten, wo er sich unbefugt Zugriff auf die E-Mails verschafft hat.
So, jetzt würde mich mal interessieren, ob das strafrechtlich verfolgt werden kann?!
Wegen was? Welcher Schaden ist entstanden?
Für die Strafbarkeit einer Handlung muss im Allgemeinen kein Schaden entstanden sein.
Hier ist es jedenfalls die Privatsphäre, die verletzt wurde.
Ich denke nicht, dass es strafbar ist, fahrlässig jemandem den Zimmerschlüssel zu geben, ohne das genau zu prüfen. Allerdings würde ich das Hotel in Zukunft meiden.
Der Ex könnte aber wegen Nachstellung (§ 238 StGB) dran sein.
Hausfriedensbruch wäre auch möglich, ja. Ein Einbruch ist es aber nicht, da er ja den Schlüssel hatte.
Strafrechtlich verfolgen kann man zumindest die Nachstellung und das einhacken in ihre Mails evtl. auch (es sei denn, er kannte ihr Passwort bzw. sie hat es ihm mal genannt). Das solltet ihr auch auf jeden Fall tun. Solche Menschen hören nicht von alleine auf, da spreche ich leider aus Erfahrung.
Beim Ex sehe ich durchaus ein strafbaren Handeln. Inwieweit deine Partnerin dazu beigetragen hat, wäre noch zu klären.
Beim Hotel sehe ich keine strafbare Handlung. Das Hotel wurde selbst Opfer der Täuschung durch den Ex.
Der Ex könnte m. E. auch wegen Hausfriedensbruches oder Einbruchs dran sein.
Bin aber kein Jurist.
Womöglich könnte man ihm auch eine geplante Gewalttat unterstellen.
Dazu bekämen wir aber von 2 Juristen mindestens 3 Meinungen.