Darf ein dienstunfähiger Beamter wo anders weiter arbeiten?

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Da gibt es vieles zu beachten,denn

§ 45 BBG

(1) Ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter ist, solange er das dreiundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihm im Dienstbereich seines früheren Dienstherrn ein Amt seiner früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, daß der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt;

Schon dadurch wäre ich vorsichtig,meinen Schlafplatz zu gefährden,denn so einen vorzeitigen Ruhestand,bekommt man auch nicht so einfach.

Hier noch etwas zum lesen

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/ver-ru-dienst-3129108