Darf ein dienstunfähiger Beamter wo anders weiter arbeiten?
Die Frage steht eig. schon oben und ist eine sehr interne Frage ich weiß und deswegen habe ich im Internet auch keine Antwort gefunden.
Bespiel: Ein Beamter wurde erst vor paar Jahren auf Lebenszeit verbeamtet. Plötzlich leidet er an einem Burnout und kann nicht mehr im Büro arbeiten. Der Dienstherr ordnet eine vorzeitige Dienstunfähigkeit und er kriegt nur noch Ruhegehalt. Weil es ihm aber nicht ausreicht und er aber in der Lage ist andere Tätigkeiten, die nicht im Büro gemacht werden zu tätigen arbeitet er weiter.
Frage ist kriegt er dann weiterhin sein Ruhegehalt oder kriegt man das nur so lange man nicht arbeitet?
1 Antwort
Da gibt es vieles zu beachten,denn
§ 45 BBG
(1) Ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter ist, solange er das dreiundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihm im Dienstbereich seines früheren Dienstherrn ein Amt seiner früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, daß der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt;
Schon dadurch wäre ich vorsichtig,meinen Schlafplatz zu gefährden,denn so einen vorzeitigen Ruhestand,bekommt man auch nicht so einfach.
Hier noch etwas zum lesen
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/ver-ru-dienst-3129108