Darf ein Azubi diese Tätigkeiten verweigern?

6 Antworten

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Das sind ausbildungsfremde Tätigkeiten. Insbesondere wenn Ausbildungsinhalte darunter leiden, kannst du das natürlich verweigern.

Laut §14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.....
Was viele Betrieb nicht wissen: Verstöße gegen die Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können unter Umständen nach § 102 BBiG mit einem Bußgeld geahndet werden!

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/jav/ausbildungsfremde-arbeiten

Ist aber halt immer die Frage, ob es sich wirklich lohnt hier ein Fass aufzumachen? Das musst du selbst entscheiden

HappyMe1984  25.11.2023, 20:06

Wer, denkst du, sorgt im Betrieb dafür, dass Mitarbeitende dort Kaffee kochen können? Dass in der Kaffeemaschine Bohnen und Milch sind? Wo diese Bohnen und die Milch herkommen? Wo der Obstkorb oder die sonstigen Getränke herkommen? Oder auch, dass diese kleinen Flaschen auf dem Konferenztisch stehen, wenn man Besprechungen oder Kundentermine hat? Oder bei etwas älteren Chefs deren Kaffee oder Tee kocht oder für seine sonstigen Getränkewünsche sorgt? Richtig - das macht meist das Sekretariat! Und auf welche Jobs zielt dieser Ausbildungsberuf stark ab?

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JessyFfm  25.11.2023, 20:12
@HappyMe1984

Hier geht es doch nicht darum, was ich denke. Hier geht es doch um Fakten und um eine arbeitsrechtliche Einordnung. Und wenn du das Beispiel mit dem Kaffeekochen bringst, zitiere ich dazu gerne nochmal aus dem Link, den ich oben gepostet habe:

Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Arbeiten, die nicht zum Ausbildungsberuf gehören, wie zum Beispiel Kaffee kochen, putzen oder Einkäufe für Kollegen tätigen. Auch unnötige Wiederholungen bereits erlernter Fähigkeiten - sogenannte ausbildungsfremde Routinearbeiten - dienen nicht dem Ausbildungszweck.

Im Ausbildungsplan der IHK zum Kaufmann für Büroanagement, steht nichts von Kaffee kochen. Ganz egal, was ich persönlich darüber denke.

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HappyMe1984  25.11.2023, 20:20
@JessyFfm

Schauen wir doch mal konkret in die Ausbildungsverordnung für Kaufleute für Büromanagement. Dort finden wir zum Beispiel: Bedarf an Büromaterial planen, beschaffen und verwalten; eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; Bedeutung von Kundenservice für die Kundenzufriedenheit erkennen und berücksichtigen; Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen. All das kann durchaus die Beschaffung von Getränken beinhalten!

Dein Link bezieht sich allgemein auf Ausbildungen. Ob und was genau wirklich ausbildungsfremd ist, hängt aber nun mal immer stark davon ab, welcher Beruf hier erlernt wird. So wäre es durchaus als ausbildungsfremd einzusortieren, wenn der Azubi zum Kaufmann für Büromanagement jeden Abend die Werkstatt ausfegen soll. Für die Auszubildende zur Tischlerin hingegen wäre das wiederum voll in Ordnung, weil Sauberkeit und Ordnung hier ganz viel mit Arbeitssicherheit und -schutz zu tun hat!

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Musste in der Ausbildung auch oft Bier für den Feierabend besorgen. Ich fands cool, dass ist ja bezahlte Zeit wo ich nicht arbeiten musste.

darfst die ganze ausbildung abblasen - da du bisher offenbar nicht viel gelernt hast -.

Ja darfst du. Das ist nicht dein Job.

Wenn du diese Getränke für Zwecke des Unternehmens besorgen und verräumen musst, sehe ich das durchaus als Teil der möglichen Tätigkeitsfelder in diesem Berufsbild später. Es ist ziemlich klassisch Teil der Aufgaben im Sekretariats- und Assistenzbereich, dass die Menschen dort für die Bewirtung von Geschäftspartnern sowie für die vom Unternehmen gestellte Verpflegung für Mitarbeitende (Kaffee, Getränke, Obstkorb usw.) zuständig sind. Und das beinhaltet dann potentiell alles vom Einkauf über's Verräumen bis hin zur Bestandskontrolle.

Anders sähe es aus, wenn dein Chef dich losschickt, um für ihn privat die Getränke für seinen eigenen Haushalt zu besorgen. Und wenn du die dementsprechend auch bei ihm zu Hause einräumen sollst. Das würde dann doch unter "ausbildungsfremde Tätigkeiten" fallen.