Darf die Polizei einer geschädigten Person erzählen das der Täter bereits in der Vergangenheit kriminell aktiv war?

2 Antworten

Im Detail natürlich nicht, aber wenn z.B. Fingerabdrücke zur Täterschaft führen, ist es nur logisch, dass der Täter Vorkenntnisse hat.


Anonym000375 
Fragesteller
 18.02.2022, 14:31

Um etwas genauer auf den Fall einzugehen Person A schlägt Person B zusammen, die Polizei wird alarmiert und taucht schließlich vor dem Haus des Geschädigten auf und fragt wer der Täter war, Person B erwähnt den Namen des Täters und der Beamte antwortet „Den kennen wir, ist ein aktiver Junge"

Dürfen die das? LG

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Eigentlich müsste man das wie personenbezogene Daten behandeln und die darf die Polizei nicht weitergeben