Darf die Polizei einer geschädigten Person erzählen das der Täter bereits in der Vergangenheit kriminell aktiv war?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Im Detail natürlich nicht, aber wenn z.B. Fingerabdrücke zur Täterschaft führen, ist es nur logisch, dass der Täter Vorkenntnisse hat.
Eigentlich müsste man das wie personenbezogene Daten behandeln und die darf die Polizei nicht weitergeben
Um etwas genauer auf den Fall einzugehen Person A schlägt Person B zusammen, die Polizei wird alarmiert und taucht schließlich vor dem Haus des Geschädigten auf und fragt wer der Täter war, Person B erwähnt den Namen des Täters und der Beamte antwortet „Den kennen wir, ist ein aktiver Junge"
Dürfen die das? LG