Darf die Lehrperson Schüler filmen?

11 Antworten

Naja, da muss man einfach einiges unterscheiden:

  1. Die Zustimmung muss natürlich da sein.
  2. Der Lehrer/die Lehrerin, wird damit wohl kein Schindluder betreiben und irgend einen Kram auf You Tube veröffentlichen (was übrigens auch für Schüler streng verboten ist, wenn es keine Zustimmung gibt!!!)
  3. In der Schulordnung heißt es "Mitschüler", und ein Lehrer hat in der Schule keine Mitschüler... Klar muss er sich auch an die Hausordnung halten, aber rein rechtlich würde ich die Schulordnung von "Mitschülern" in "andere Schulpersonen" oder so ändern.

Weil es in Hausordnung steht ist es untersagt und ihr könnt es Schulleitung melden. Wenn ihr mehrere dabei seid ist es leichter zu beweisen und es gibt Folgen für Lehrer.

Alles Quatsch. Die Schule ist keine Öffentlichkeit, sondern ein geschützter Ort. An diesem gilt, dass die Rechte schutzbefohlener Minderjähriger besonderes schützenswert sind. Also darf man nicht filmen, ohne das explizite und sachgebundene Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten einzunehmen. Alles andere ist justiziabler Mumpitz, und man sollte aufpassen, was man hier für Ratschläge gibt. Der Anwalt wird sicher was anderes erzählen als die Hausordnung, die vom Hausmeister oder anderen nicht-juristischen MitarbeiterInnen verfasst wurde. Zumal: Filmen mit dem Handy geht gar nicht. Die Videokamera kann ja durchaus noch vertretbar sein, ein Handy aber nutzt bestimmte Apps, und die übertragen als Software Dritter Daten an diese, auch die Filmchen, auch die Tonaufnahmen. Die Fotos, Videos, Töne landen irgendwann in der Cloud, werden wirtschaftlich ausgewertet. Aus diesem Grund sind die ganzen ach so tollen Apps ja auch kostenlos: damit irgendeiner hingeht und sie benutzt und Daten sammelt. Man schaue in die Datenschutzverordnung: dort steht klar, dass die Personen, die Daten erheben, also Datensätze erstellen, oder Daten in Text, Bild, Ton, Zahlen, Blobs usw. abspeichern, auskunftspflichtig sind auch über die Verwendung durch Dritte, Vierte, Fünfte. Fragt also eine Mutter nach, muss der Lehrer ihr jedes Jahr schriftlich kostenlos alle Daten auflisten, auch die, die mit dem IPad in Palo Alto gebackupt oder von Mikroapplikationen Dritter angefertigt wurden. Daran wird eine einzelne Lehrperson etwa 1 Monat lang sitzen. Auch das wird Euch der Anwalt bestätigen. Man hüte sich vor dem Gebrauch des Handys gegenüber SchülerInnen. Nicht umsonst können SchülerInnen seitens der Lehrerschaft verklagt werden, wenn sie Lehrer im Unterricht filmen. Gleiches gilt - natürlich - umgekehrt! Ich persönlich, und das erlaube ich mir hier einfach mal zu sagen, möchte bei bestimmten Lehrern nicht, dass die meine Tochter filmen.

Mal wieder viel Mumpitz unter den bisherigen Antworten.

Die Schule ist ein öffentlicher Raum, weshalb hier nicht alle Regeln des Privatrechts gelten.

Grundlegend ist in NRW der § 120, Abs. 1 des Schulgesetzes. Hier steht:

(1) Schulen und Schulaufsichtsbehörden dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler, der in § 36 genannten Kinder sowie der Eltern verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Die gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen in der Schule nur den Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Also: Lehrern ist das Filmen und Fotografieren von Schülerinnen und Schülern grundsetzlich erlaubt, solange dies der Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist- Bewertung und Dokumentation, sowie Vermittlung von Medienkompetenz gehören explizit dazu. Nicht erlaubt ist jedoch eine Veröffentlichung der Daten. Eine Einverständnis des/der SoS ist dafür rechtlich nicht notwendig, solange die Daten nicht veröffentlicht werden. (D.h. "ubefugten Dritten" zur Verfügung gestellt werden). Daraus ergibt sich die Frage, wer "befugter Dritter" ist- ein anderer Fachlehrer der Klasse, Mitschüler, Schulleiter, in Streitfällen Eltern sind (!) "befugte Dritte", irgendein Lehrer, der die besagte Klasse nicht unterrichtet aber schon nicht, ebensowenig wie "Hinz und Kunz", die sich die Daten (z.B. im Internet) ansehen könnten.

Fallbeispiele:

1.) Lehrer macht Fotos von SuS, um die Namen zu lernen (zweifellos im Rahmen der "Erfüllung der übertragenen Aufgaben") = erlaubt, solange die Daten nicht veröffentlicht, oder unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. 2.) Lehrer dokumentiert Unterrichtsergebnisse (z.B. Standbild, Verfilmung von Kurzgeschichten, ja sogar Sportchoreographien, Fehlverhalten von SuS) = erlaubt, solange die Daten nicht veröffentlicht werden oder unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. 3.) Lehrer fotographiert Projektergebnisse und stellt sie auf die Homepage der Schule/macht Fotos mit SuS auf der Klassenfahrt (=Schulveranstaltung) und postet diese auf z.B. Facebook = nicht erlaubt, sofern keine schrift. Erlaubnis der SuS (falls über 18) oder ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt. [Grund: keine Erfordernis]

Man muss also von Fall zu Fall differenzieren- ein generelles Verbot ist jedoch vollkommener Mumpitz.

Wem dies nicht passt (bzw. derjenige, der das Kunstfreiheitsgesetz oder das Urheberrecht höher stellt als das Schulgesetz) der darf seine Schulform relativ frei wählen und sich für eine Institution entscheiden, bei der die Regelung anders angewendet wird.

Der ewige Vergleich: Schüler dürfen das nicht, daher sollten Lehrer das auch nicht dürfen, geht an der Realität vorbei. Lehrer dürfen (müssen) benoten, SuS dürfen das nicht. Eine Person mit Führerschein darf Auto fahren, eine ohne nicht. Lehrer mit mindestens 7 Jahren Ausbildung nach dem erlangten Abitur dürfen mehr als minderjährige SuS- welch Wunder.

Nebenbei gilt eine Schulordnung in der Tat nicht 1:1 für Lehrer- diese haben andere Regeln, die sie einhalten müssen.

In der Praxis sollte man das Gespräch mit dem Lehrer suchen- in der Regel wird er (bei guten Argumenten) dem Schülerwillen folgen und diesen nicht filmen/abbilden, obwohl er dies (in bestimmten Situationen) auch gegen den Willen des betreffenden Schülers/der betreffenden Schülerin dürfte.

Der Lehrer dient in gewisser Weise als Vorbildsperson und sollte von Aussagen wie "Da kannst Du garnicht drüber entscheiden. Ich mach es einfach" ordentlich Abstand nehmen!
Wenn er das macht, Schüler dies aber nicht dürfen, ist eine unklare Situation vorprogrammiert. Der Lehrer sollte doch keine Probleme damit haben, seinen Schülern klar und nüchtern zu erklären, warum er das genau macht.