Darf der Schornsteinfeger einfach in meine Gartenhütte und meine Wohnung gehen?

5 Antworten

Im Normalfall muss er nur 1 mal pro Jahr kommen, wenn Ihr einen Kamin habt in dem Ihr Holz verbrennt 2 mal.

Die Überprüfung wieviele Feuerstätten vorhanden sind ist 1 mal pro Jahr zu erfolgen, in Rahmen dieser Prüfung darf er natürlich schauen ob neue dazu gekommen sind.

Die Frage ob er es übertreibt oder nicht, kannst du eigentlich nur durch eine Beschwerde bei der Schornsteinfegerinnung herrausfinden.

DrJekyllMrsHyde 
Fragesteller
 17.11.2021, 17:54

Danke. :)

Bin jetzt schon etwas schlauer.

Hinhängen möcht ich ihn nicht. Ich versuch nochmal das Gespräch mit ihm zu suchen.

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Christiangt  17.11.2021, 18:50
@DrJekyllMrsHyde

Die meisten Schornsteinfeger sehen das mit der Kontrolle eigentlich ziemlich easy, eurer ist wohl einer der ziemlich übereifrigen. Bei uns wird nichtmal das Holz überprüft aber immerschön mit aufgeschrieben ;)

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Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Folgendes ist meine Sicht auf die Dinge aus der Ferne und mit den begrenzten Infos, die ich habe. Ich habe jetzt halt nur eine Seite gehört. Vielleicht gibt es eine Besonderheit vor Ort, die sollte er euch dann aber auch erläutern. Insofern alles mit Einschränkung zu verstehen.

Generell ist es unüblich. Im Ramen der Feuerstättenschau schaut der Bevollächtigte zweimal in sieben Jahren ob Änderungen erfolgt sind, um die vom Eigentümer zu veranlassenden Tätigkeiten im Feuerstättenbescheid festzulegen. Mein Chef hat damals diese Aufgabe sehr ernst genommen (was auch richtig) ist und darum die Schornsteine auf kompletter Länge auch von außen, also in den Räumen, angeschaut. Dabei geht es um Beschädigungen, Altanschlüsse, sowie neu hinzugekommene Anlagen.

Wie gesagt, zweimal in sieben Jahren.

Die Pflicht dem Bevollmächtigten Zugang zu gewähren besteht nach SchfHwG §1 (3) für diese Feuerstättenschau, eine Ersatzvornahme (wenn Tätigkeiten nicht ausgeführt wurden) und eine anlassbezogene Untersuchung (für die es wie der Name sagt einen hinreichenden Anlass geben muss). Davon trifft bei der normalen Kehrung ohne besondere Hinweise auf abzuwendende Gefahren oder Umweltschäden nichts zu.

Hinzu kommt, dass du demjenigen, den du für die Durchführung der wiederkehrden Tätigkeiten nach Feuerstättenbescheid beauftragst, für die Durchführung dieser Arbeiten auch reinlassen muss. Aber halt für die Durchführung, in eurem Fall Kehren, und nicht zum Spazierengehen. Jetzt könnte er natürlich argumentieren, dass er bei der Kehrung auch die Wandung des Schornsteins von außen kontrollieren muss. Das halte ich aber für sehr dünn und es entspricht absolut nicht der Praxis. Das Carport erklärt es auch nicht.

DrJekyllMrsHyde 
Fragesteller
 17.11.2021, 17:53

Danke. :) Deine Erläuterung hat mir sehr geholfen und war verständlich erklärt.

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soweit ich weiß ist so eine Überprüfung nur einmal im Jahr fällig.

und er muss anmelden, wann er kommt. und darf natürlich nicht einfach so überall hin, sondern nur dorthin, wo es berufsbedingt notwendig ist.

2-4x im Jahr?

wir haben einen offenen Kamin - den würde man heute nicht mehr zugelassen bekommen, aber wir haben bestandsschutz- und der kommt nur 1x im Jahr

PopeOfNoHope  17.11.2021, 17:55

Einen offenen Kamin darf man nur "gelegentlich" betreiben, womit er auch nur einmal im Jahr kehrpflichtig ist.

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Vampire321  17.11.2021, 20:07
@PopeOfNoHope

Der ist seit 40 Jahren hier drin, wurde damals mit eingebaut und wir haben keine Auflage bzgl der Nutzung..,

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Nein, natürlich nicht. Wenn er seinen Bezirk behalten möchte, hat er nichts zu dürfen, er hat zu müssen.

Ich fürchte, er sucht lediglich das Holz, was verkokelt wird in den Feuerstätten, und das hat er zu müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DrJekyllMrsHyde 
Fragesteller
 17.11.2021, 17:56

Das Holz schaut er jedesmal an. Das ist in nem eigenen Raum im Keller neben dem Heizraum. Wenn wir Bäume gefällt und zerkleinert haben, dann kommt es i.d.R. sofort in den Raum

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