Darf der Schornsteinfeger einfach in meine Gartenhütte und meine Wohnung gehen?
Wir haben im Garten einen Geräteschuppen und ein verkleidetes Carport. Jedesmal wenn der Schornsteinfeger zum kehren usw kommt, möchte er unbedingt in das Carport und unsere Wohnung. Ich spreche von uns, damit bin ich, mein Freund und unser Sohn gemeint. Mit dem Kaminkehrer bin ich nicht verwandt und er hat auch nichts mit unserer Wohnung und dem Haus zu tun.
Zwecks Carport sage ich immer nein, denn ich wüsste nicht was er darin verloren hätte. Aber es ist jedesmal eine Diskussion. Er bringt immer das Argument, dass er das darf und sein Recht ist. Stimmt das?
Bezüglich unserer Wohnung stelle ich mich mittlerweile auch etwas quer. Er hat schon mehrmals gesehen, dass wir in jedem Raum einen Rauchmelder haben. Wir haben keinen Ofen in der Wohnung. Nur die Heizkörper. Das kann doch nicht sein, dass er jedesmal in die Wohnung muss? Er will auch rein wenn nur mein Freund da ist. An mir liegt es definitiv nicht. 🤣
Der Kamin ist am Dachboden und die Holzheizung in einem extra Raum im Keller. Um an diese beiden Orte zu gelangen muss er durch keine Wohnung! Der Eingang zum Keller und Dachboden liegt ausserhalb der 2 Wohnungen in dem Haus. In der anderen Wohnung wohnen die Großeltern meines Freundes. Zu ihnen geht er immer in die Wohnung, weil sie einen großen Kachelofen haben. Aber wie gesagt, so etwas haben wir nicht.
Er kommt ca 2 bis 4 mal im Jahr.
Klar kann man sagen, dass einem keine Perle aus der Krone fällt wenn man ihn kurz ins Carport blicken lässt oder er kurz in die Wohnung darf. Aber es nervt mittlerweile und mich würde interessieren ob er es wirklich darf. Denn er kommt nur zum kehren. Und an einem Tag um die Rauchmelder anzusehen. Ist ja ok.
5 Antworten
Im Normalfall muss er nur 1 mal pro Jahr kommen, wenn Ihr einen Kamin habt in dem Ihr Holz verbrennt 2 mal.
Die Überprüfung wieviele Feuerstätten vorhanden sind ist 1 mal pro Jahr zu erfolgen, in Rahmen dieser Prüfung darf er natürlich schauen ob neue dazu gekommen sind.
Die Frage ob er es übertreibt oder nicht, kannst du eigentlich nur durch eine Beschwerde bei der Schornsteinfegerinnung herrausfinden.
Die meisten Schornsteinfeger sehen das mit der Kontrolle eigentlich ziemlich easy, eurer ist wohl einer der ziemlich übereifrigen. Bei uns wird nichtmal das Holz überprüft aber immerschön mit aufgeschrieben ;)
Folgendes ist meine Sicht auf die Dinge aus der Ferne und mit den begrenzten Infos, die ich habe. Ich habe jetzt halt nur eine Seite gehört. Vielleicht gibt es eine Besonderheit vor Ort, die sollte er euch dann aber auch erläutern. Insofern alles mit Einschränkung zu verstehen.
Generell ist es unüblich. Im Ramen der Feuerstättenschau schaut der Bevollächtigte zweimal in sieben Jahren ob Änderungen erfolgt sind, um die vom Eigentümer zu veranlassenden Tätigkeiten im Feuerstättenbescheid festzulegen. Mein Chef hat damals diese Aufgabe sehr ernst genommen (was auch richtig) ist und darum die Schornsteine auf kompletter Länge auch von außen, also in den Räumen, angeschaut. Dabei geht es um Beschädigungen, Altanschlüsse, sowie neu hinzugekommene Anlagen.
Wie gesagt, zweimal in sieben Jahren.
Die Pflicht dem Bevollmächtigten Zugang zu gewähren besteht nach SchfHwG §1 (3) für diese Feuerstättenschau, eine Ersatzvornahme (wenn Tätigkeiten nicht ausgeführt wurden) und eine anlassbezogene Untersuchung (für die es wie der Name sagt einen hinreichenden Anlass geben muss). Davon trifft bei der normalen Kehrung ohne besondere Hinweise auf abzuwendende Gefahren oder Umweltschäden nichts zu.
Hinzu kommt, dass du demjenigen, den du für die Durchführung der wiederkehrden Tätigkeiten nach Feuerstättenbescheid beauftragst, für die Durchführung dieser Arbeiten auch reinlassen muss. Aber halt für die Durchführung, in eurem Fall Kehren, und nicht zum Spazierengehen. Jetzt könnte er natürlich argumentieren, dass er bei der Kehrung auch die Wandung des Schornsteins von außen kontrollieren muss. Das halte ich aber für sehr dünn und es entspricht absolut nicht der Praxis. Das Carport erklärt es auch nicht.
Danke. :) Deine Erläuterung hat mir sehr geholfen und war verständlich erklärt.
soweit ich weiß ist so eine Überprüfung nur einmal im Jahr fällig.
und er muss anmelden, wann er kommt. und darf natürlich nicht einfach so überall hin, sondern nur dorthin, wo es berufsbedingt notwendig ist.
2-4x im Jahr?
wir haben einen offenen Kamin - den würde man heute nicht mehr zugelassen bekommen, aber wir haben bestandsschutz- und der kommt nur 1x im Jahr
Einen offenen Kamin darf man nur "gelegentlich" betreiben, womit er auch nur einmal im Jahr kehrpflichtig ist.
Der ist seit 40 Jahren hier drin, wurde damals mit eingebaut und wir haben keine Auflage bzgl der Nutzung..,
Nein, natürlich nicht. Wenn er seinen Bezirk behalten möchte, hat er nichts zu dürfen, er hat zu müssen.
Ich fürchte, er sucht lediglich das Holz, was verkokelt wird in den Feuerstätten, und das hat er zu müssen.
Das Holz schaut er jedesmal an. Das ist in nem eigenen Raum im Keller neben dem Heizraum. Wenn wir Bäume gefällt und zerkleinert haben, dann kommt es i.d.R. sofort in den Raum
Danke. :)
Bin jetzt schon etwas schlauer.
Hinhängen möcht ich ihn nicht. Ich versuch nochmal das Gespräch mit ihm zu suchen.