Darf der Prof Noten auf Anwesenheitgeben?

7 Antworten

Kommt auf die jeweiligen Kurse an.

In Mathe interessiert es niemanden, ob du da bist oder nicht.

In Japanisch hingegen schon.

Kaktusnektar  13.01.2023, 10:03

Mein Prof. darf alles mit mir machen ... wir verstehen uns aber ganz gut 👍

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Klar kann eine Anwesenheitsquote gelten, z.B. um überhaupt zur Klausur zugelassen zu werden.

Das muss aber schon zum Beginn des Semesters festgelegt sein, das kann niemand einfach so "mitten drin" und auch noch rückwirkend einführen, wenn schon einige Studenten keine Chance mehr hätten, diese Quote zu erfüllen.

Schaue in die Modulbeschreibung, in welcher Form die Notenbildung dort angegeben wird. Wenn nicht eindeutig zu Beginn des Semesters was anderes kommuniziert wurde, ist der Dozent daran gebunden.

außerdem kann es ja auch sein dass man nur krankheitsbedingt fehlt oder ähnliches

Wenn es eine Anwesenheitsquote gibt, dann ist tatsächlich wurscht warum man gefehlt hat. Und ja, dann hat jemand Pech gehabt, der erst genau gerechnet hat, wie oft er abwesend sein kann, und dann am Ende des Semesters nochmal krank wird.

Wobei die meisten Dozenten mit sich reden lassen, wenn sie gesehen haben dass man wirklich nur krankheitsbedingt gefehlt hat.

Jetzt ist es ja aber so dass im Hochschulgesetz steht dass eine Anwesenheitspflicht nicht gegeben sein sollte

Die Formulierung "sollte" hat eher den Charakter einer freundlichen Empfehlung.

Als erstes solltest du mal die in die Prüfungsordnung des Studiengangs schauen, was da zu den Prüfungen steht.

Ansonsten könnte dir vielleicht der Fachschaftsrat weiterhelfen.

Grundlage einer Note kann eigentlich nur eine Leistung sein. Die Anwesenheit kann eigentlich nur darüber entscheiden ob du die Prüfung ablegen darfst oder ggf. die Teilnahme an der Veranstaltung bescheinigt bekommst.

In den meisten Bundesländern ist es so geregelt, dass in begründeten Fällen eine Präsenzquote von ca. 85% festgesetzt werden kann.

Für Seminare ist das häufig der Fall, das geht normalerweise auch aus der Modulbeschreibung oder Prüfungsordnung hervor.

Wenn es sich um ein Seminar handelt herrscht durchaus Anwesenheitspflicht, zumindest war das zu meiner Zeit noch so. Daher kurz "ja er darf". Das Thema Krankheit solltest du mit ihm klären.

RedPanther  13.01.2023, 11:06

Ja, nur darf diese Anwesenheitspflicht nicht mal eben kurz vor Semesterende rückwirkend eingeführt werden.

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DerRoll  13.01.2023, 11:57
@RedPanther

Ohne die Möglichkeit zu haben die Angaben des Fragestellers zu überprüfen würde ich nicht davon ausgehen dass dies der Fall ist.

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