Darf der Nachbar mir die Nutzung meines Trampolins verbieten?
Hallo,
auf Grund der Momentanen Situation verbringen wir ja alle sehr viel Zeit zuhause. Dadurch nutze ich öfter unser Trampolin um mich ein bisschen vom Lernen zu befreien. Nun ist aber eine Nachbarin zu uns gekommen, und äußerte den Wunsch, das Springen für einen Zeitraum (07:00-14:00 Uhr) zu Unterlassen, da sie sich für die Schule konzentrieren muss. Wir fingen an, nicht mehr so oft und lange aufs Trampolin zu gehen doch die Nachbarin kam wieder zu uns und hat sich beschwert. Jetzt die Frage: Darf sie uns das verbieten damit sie sich besser konzentrieren kann? Man muss dazu sagen: Sie sitzt extra in einen Raum dessen Fenster zu unserem Garten zeigt und hat es geöffnet. Sie könnte sich doch auch in einen anderen Raum setzen, oder zunächst das Fenster schließen. Was ist eure Meinung dazu? Würde mich sehr interessieren. Danke schon im Voraus!
Wie gesagt, ich brauche es um mich vom Lernen zu befreien. Ich kann mich sonst nicht mehr konzentrieren!
5 Antworten
In einer Wohung darf man nicht Trampolinspringen. Dieser Sport ist nicht für Wohnräume geeignet und das ewige Rumgehopse ist einfach unerträglich, wenn man das unten aushalten muss. Hört auf damit, sonst kann es Euch durch den Vermieter untersagt werden! Im Garten kann man das betreiben, nicht aber in einer Wohnung!
Das sollte man natürlich dazu sagen. Im Garten kann man spielen und auch Trampolinspringen. Von 7 bis 12 und von 15 bis 19 Uhr. Dennoch kann mna netterweise Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Stell Dir vor, Du musst mal für das Abitur lernen und Deine Nachbarn machen dann Tag für Tag im Garten Party. Und wenn man nicht nett ist, werden sie sich wohl irgendwann rächen.
In der Mittagszeit von 12-14 Uhr muss Ruhe sein. Vormittags und nachmittags kannst du im Garten machen was du willst. Man darf doch auch Rassen mähen oder Kinder dürfen spielen. Trampolin springen ist keine Lärmbelästigung. Du springst sicher nicht 4-5 Stunden ohne Unterbrechung, also wenn du vormittags eine Stunde und nachmittags eine Stunde auf dem Trampolin bist, kann sie dir das nicht verbieten. Sie könnte dann in ein anderes Zimmer gehen zum lernen.
Zwischen 13-15 Uhr könnte ggf. die Mittagsruhe gelten.
D.h. Du darfst aufs Trampolin, sofern Du keinen Lärm machst.
Sonst hat sie da aber keinen Anspruch auf Ruhe.
Falsch. Trampolinspringen ist keine Tätigkeit, die Bestandteil des Wohnzwecks ist. Unzulässig.
Nix falsch. Im Garten darf sie so viel Trampolin springen, wie auch immer sie will.
und su pringst wirklich 12 Stunden am tag ?
kann man da nicht mal was anderes machen zwischenzeitlich ?
Ich find schon dass du etwas Rücksicht nehmen solltest
dann hat sie etwas RUhe und du hast immer noch genügend Spaß
man kann bestimmt auch andere Sachen machen ausser Trampolin springen
Nein ich springennicht durchgehend. Wie gesagt, wir haben es schon sehr reduziert. Natürlich liegen auch sehr lange Pausen dazwischen
Erkundige Dich beim Ordnungsamt. Ich glaube kaum, daß Du am Stück längere Zeit einen Trampolin benutzen darfst. Die Zeit von 12 bis 14 Uhr gilt allgemein als Mittagszeit, wo Ruhe einzuhalten ist. Nicht die Nachbarin hat Rücksicht zu nehmen und das Fenster zu schließen, sondern derjenige der Lärm verbreitet.
Unser Trampolin steht natürlich im Garten!