Darf der Lehrer mich jetzt noch zwingen?

wattdennnu2  18.04.2024, 21:26

Grippe oder Gruppe?

BENNI969 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:26

Grippe

ReineNeugier806  18.04.2024, 22:14

Warum machst du das Video nicht so, daß du darauf nicht zu erkennen bist? Dann wäre das Problem doch gelöst.

BENNI969 
Fragesteller
 19.04.2024, 06:08

Ich habe schon mit denen aus meiner Gruppe gesprochen, das ich mein Gesicht abdecken will, die haben mich daraufhin komplett angeschnauzt…

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sich jemand Verbesserungsvorschläge für ein selbst aufgenommenes Video einholen will, kann er das privat in seiner Freizeit machen, dafür braucht es keine übergriffige Lehrkraft, die das Video eigenmächtig an fremde Menschen schickt und möglicherweise auf dem Server einer chinesischen Firma hochlädt.

Wenn sich der Lehrer selbst nach der unmissverständlichen Aussage des Datenschutzbeauftragten nicht von seinem wirren, unzulässigen und insbesondere unnötigen Vorhaben abbringen lässt, wäre der nächste Schritt, sich nicht nur an den internen Datenschützer der Schule zu wenden, sondern gleich an den Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeslandes sowie ans entsprechende Schulministerium.

Weiterhin wäre es sinnvoll, der Veröffentlichung schriftlich und nachweislich zu widersprechen, damit nicht hinterher behauptet wird, du hättest beim Einreichen des Videos deine mündliche Zustimmung gegeben.

Der Lehrer darf das Video mit dir drauf jetzt nicht verschicken. (Er braucht wahrscheinlich sogar die ausdrückliche Erlaubnis der Schüler oder wenn diese unter 16 Jahre sind die der Eltern.)

Strafbar macht der Lehrer sich aber nicht. Er ist auch datenschutzrechtlich gar nicht verantwortlich, sondern die Schule.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student in Baden-Württemberg

Es ist definitiv NICHT erlaubt, Bild und Videomaterial zu veröffentlichen, wenn die abgebildete Person dem nicht zustimmt.

An Stelle dir sollten deine Eltern den Kampf ausfechten und sich einen Termin bei der Lehrerin/Schule geben lassen und klar Stellung beziehen- auch mit dem Hinweis, dass dir daraus keinerlei Nachteile erwachsen dürfen, da man sonst einen Anwalt einschalten wird.

Unmöglich, was da in der Schule abgeht.

BENNI969 
Fragesteller
 19.04.2024, 06:49

Des wird ja nicht veröffentlicht, “nur” verschickt….

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Krawallbotz  19.04.2024, 06:50
@BENNI969

Das IST veröffentlichen = die Weitergabe an Dritte.

Veröffentlichen bedeutet nicht nur www, TV oder sonstige Medien.

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BENNI969 
Fragesteller
 19.04.2024, 13:47
@Krawallbotz

Ok, danke. Ich konnte mich jetzt soweit darein reden, dass er es nicht verschickt und “nur” nächste Woche vor der Klasse zeigt, während der Video Konferenz mit Dem TikToker. Auch wenn ich selbst das eigentlich nicht akzeptiere.

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Krawallbotz  19.04.2024, 13:50
@BENNI969

Wie gesagt- da sollen deine Eltern ihr Veto in der Schule einlegen. Wenn du das nicht willst, dann willst du nicht- Ende der Diskussion.

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