Darf der Lehrer meine Klausur mit ungenügend bewerten?
Hallo zusammen,
Folgendes ist passiert: Ich bin im Deutsch GK und habe eine Klausur geschrieben. Dieselbe hatte auch der LK der gut 2 Wochen vor mir geschrieben hat. Netterweise habe ich von einer Freundin die LK Klausur zum üben bekommen. Ich habe dann mit mithilfe des Internets geübt und teile (weil die Struktur des Textes sehr gut war) als „Muster Text“ auswendig gelernt. Dann kam der Tag der Klausur und siehe da, meine Lehrerin hat die gleiche Klausur wie im LK genommen. Ich hab mir gedacht, wow genau diese Klausur hab ich ja geübt und teilweise auswendig gelernt. Jetzt meint sie, sie könnte mir eine 6 geben (da sie ja nicht meine Leistung bewerten könne und ich während der Klausur am Handy sein gewesen muss), obwohl ich während der Klausur weder gespickt noch abgeschrieben noch am Handy (müssen wir immer abgeben) oder sonst was gemacht habe. Darf sie das?
5 Antworten
Also eigentlich darf man das nicht, so lange sie keinen handfesten Beweis hat und dich nicht dabei erwischt hat (also abgesehen davon, dass du nicht geschummelt hast). Wenn sie es trotzdem so lässt, kannst du ja einfach zur Schulleitung gehen oder mit deinen Eltern reden, dass die mit ihr darüber reden sollen, wenn alles nichts hilft
Natürlich darf sie das - man nennt das ganze auch Plagiat, du hast schließlich nicht deine eigene Leistung abgegeben. Ob du das ganze abgeschrieben oder auswendig gelernt hast, ist am Ende im Grunde genommen irrelevant.
Teile auswendig gelernt, sind immer noch Teile auswendig gelernt die 1:1 so da stehen ;) ich entnehme nirgendwo dass der Text geändert worden wäre und nur der Inhalt so da stand
Das ist leider ein Plagiat und dafür dürfte sie dir sogar die 6 geben. Ob in der Klausur gespickt oder vorher auswendig gelernt, du gibst fremdes geistiges Eigentum als eigenes aus. Sie muss die Sätze nur googeln und hat dann auch den Beweis dafür.
Auch wenn nicht Handy = Auswendig gelernt im Deutschunterricht = Ungenügend! Es ist nicht deine eigene Leistung und nicht dein eigener Wortlaut.
Also für die 6 ist es irrelevant ob du jetzt wirklich am Handy warst oder nicht, sie darf es auch so mit ungenügend bewerten
So nun haben wir sie, die "Darf-sie-das"-Frage des Montagabends: Ja, darf sie.
Um einen Abschluss zu finden, so einfach darf die das nicht. Sie muss Handfeste Beweise haben, dass sie mich erwischt hat, ansonsten Pech
Also ich habe es so verstanden, dass der Fragesteller den Text geändert hat