Darf der Lehrer das (Test wie Klausur werten)?
Hallo ich bin in der 11. Klasse (Gymnasium) und zwar ist folgendes passiert: Der Lehrer hat ein Überraschungstest geschrieben, welcher genau soviel gezählt hat, wie die Klausur. Also hat dieser Test 1/3 der gesamten Note eingenommen. Darf der Lehrer das?
2 Antworten
In BW wäre das nicht zulässig. Tests können unangekündigt geschrieben werden, zählen aber weniger als eine Ka. (1/10). Sie sind nicht so anspruchsvoll. Eine reine Wiederholung z.B. oder Vikabeltests.
Ka s müssen angekündigt sein.
Ich weiß jetzt nicht in welchem Bundesland du wohnst. Du könntest beim Vertrauenslehrer oder bei der Schulleitung oder beim Regierungspraesidium nachfragen.
Also bei uns an der Schule muss die Arbeit min. 1 Woche vorher angekündigt werden. Kannst dich ja mal informieren ;)
Lg