Darf bestatter ein Grab einebnen obwohl ich den Platz bezahle?

4 Antworten

Du zahlst ja für das Grab, also kann er das nicht einfach umnutzen.

Vermutlich steht aber in der Friedhofsordnung das es nicht leer etc. sein darf, daher kann er da vmtl. etwas machen.

Da wurde doch sicher ein Vertrag gemacht und der muss von beiden Seiten eingehalten werden.

Mamiliebtsunny 
Fragesteller
 02.02.2022, 23:10

Also der bestatter sollten meiner mutter bezahlt werden,die rechnung der stadtverwaltung habe ich übernommen.ich bezahle ja auch daran,meine mutter leider nicht,und die bestatter haben wohl ein Anwalt eingeschaltet,und er hat angedeutet das es soweit geht das es eibgeebnet wird.also der bestatter.schon schlimm genug das es meine Mutter ist,aber ich kann diese Kosten nicht auch nich tragen.ich bin 35 und bin schwer krank, dazu noch alleinerziehend....ich habe nicht viel nur bissl rente

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Lurch123532  03.02.2022, 09:02
@Mamiliebtsunny

So einfach kann das Grab nicht eingeebnet werden, wenn die Beisetzung erst 4 Monate her ist.

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PaulPeter44  04.02.2022, 19:53
@Lurch123532

Der Bestatter hat mit dem Grab nichts zu schaffen, aber er muss natürlich sein Geld bekommen. Deine Mutter könnte das Geld von ihren Geschwistern einklagen, denn die Kinder sind verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Wenn sie sich weigern und deine Mutter auch kein Geld für einen Anwalt hat, dann soll sie mal zu ihrer Kirchengemeinde gehen oder zur Caritas, vielleicht können die noch einen Zuschuss geben. Auch kann sie eventuell beim Sozialamt mal nachfragen.

Die Sache mit dem Grab läuft wohl über dich, dann lass die aber von der Friedhofsverwaltung auch eine Graburkunde geben, dass du nutzungsberechtigt bist.

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Ein Bestatter ebnet kein Grab ein, damit hat ein Bestatter gar nicht zu tun. So etwas macht die Friedhofsverwaltung, bzw. der Friedhofsgärtner.

Nach 4 Monaten wird ein Grab grundsätzlich nicht eingeebnet, weil die Ruhefrist noch gar nicht abgelaufen ist.

Ihr habt da irgendetwas falsch verstanden.

Am besten gehst du zur Friedhofsverwaltung und klärst die Sache. Nimm die Schreiben mit, die vorhanden sein müssen und die Beleg deiner bisher getätigten Überweisungen. Dann lässt du dir die Graburkunde geben, damit du einen Nachweis hast, dass du nutzungsberechtigt bist.

nein, sprich mal mit ihm. Du wirst ja sicher etwas dazu schriftlich haben.