Dämmung - Abstand zum Nachbargrundstück?
Ich möchte mein Haus dämmen. Laut Kaufvertrag sind 3m Abstand zum Nachbargrundstück vorgesehen. Es gibt Wege Nutzungsrecht für zwei weitere Parteien. Durch die Dämmung würde diese gemeinsame Nutzungsfläche mit 3 m Abstand sich auf ca 2.93 m verringern.
Nun die Frage: darf ich trotzdem dämmen, oder können die Parteien wegen Verringerung des Abstandes mich auffordern, rückzubauen, da 3 m Abstand unterschritten ist?
3 Antworten
Natürlich können diese das tuen wenn sie kleinlich sind. Also ja.
Tatsächlich ist die Unterschreitung des Grenzabstands durch den Nachbarn im Regelfall zu dulden, wenn diese infolge einer anzubringenden Dämmung entsteht. Siehe dazu u.a. Art. 46a AGBGB sowie die Rechtsprechung. Beispiel etwa
Wegen angemessener Dämmung darf bei energetischer Sanierung die Abstandsfläche unterschritten werden. Was nicht gehen würde wäre eine Überbauung auf das Nachbargrundstück, wenn das Gebäude direkt auf der Grenze stehen würde.
Im BGB natürlich nicht.
In der Landesbauordnung deines Bundeslandes. Das betrifft die Abstandsflächen (hier im Saarland ist das §7). Genauer gesagt "Erleichterungen von den Anforderungen des §7":
"Ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:
...nachträgliche Außenwandbekleidungen zur Schall- und Wärmedämmung,...
Danke, aber ich brauche eine rechtsverbindliche Aussage BGB oder so