Corona Prämie (Gastronomie)?

3 Antworten

Die Corona-Prämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Im Rahmen dieser Prämie dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einmalig bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Das ist das besondere an dieser Prämie, denn normalerweise müssten für solche Sonderzahlungen auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, wodurch der Arbeitnehmer unterm Strich eben nicht den vollen Betrag bekommen würde. Das ist bei dieser Corona-Prämie eben anders, da gilt "Brutto wie netto".

Aber wie gesagt - es ist FREIWLLIG. Sprich, dein Arbeitgeber kann, muss aber nicht. Und ich denke mal, dass in der Hotellerie aktuell eher wenig Geld zur Verfügung steht, um Prämien für die Mitarbeiter, die überhaupt noch angestellt sind, zu zahlen...

Wenn der Betrieb nicht verpflichtet ist, die Corona-Prämie zu zahlen, liegt es im Ermessen des AG, ob er dies tut oder nicht.

Mein AG hat die Corona-Prämie in Absprache mit dem Betriebsrat in zwei Auszahlungen an alle MA in gleicher Höhe bezahlt, die Azubis eingeschlossen.

Mein AG war dazu nicht verpflichtet.

Nein, die bekommen nur Krankenschwestern, Pfleger, etc.