Chef verhindert Betriebsrat - Wie gründe ich einen am besten? schonend

4 Antworten

Hallo,

  • am Besten wendest du dich an die zuständige Gewerkschaft
  • Bist du oder die 2 % deiner Mitstreiter in der Gewerkschaft ?
  • Das solltet ihr zuerst mal tun.
  • Ich glaube du machstv dir da auch falsche Vorstellungen
  • Selbst wenn ein Betriebsrat eingeführt wird, heißt das noch lange nicht, dass du dann ein Mitspracherecht hast.
  • Ich weiß nicht als was dein Chef dich eingestellt hat, aber du gehörst sicher nicht zur Führungsebene, wo betriebsbedgte Entscheidungen getroffen werden, oder ?
  • Wie stellst du dir ein Mitspracherecht vor, willst du deinem Chef erklären, wie er seine Geschäfte zu führen hat ?

  • Du sagts, dass 2 % der Belegschaft für einen Betriebsrat streiten wollen

  • Das sind bei 100 Angestellten ganze 2 Mann - etwas mager, oder ?
  • Anerkennung ist schön und schmeichelt dem Ego, doch sie ist kein Bestandteil von Arbeitsverträgen.
  • Auch ein Betriebsrat kann die gewünschte Anerkennung nicht erzwingen.

  • Du sagst ihr wollt nicht unbedingt mehr Geld, also sollt dein Arbeitgeber keine Dumpinglöhne.

  • Du arbeitest in einem Mittelständischen Unternehmen, welches in seinem Markt sogar führend ist
  • Also sind die Entscheidungen und Führung der Geschäftsleitung auch nicht zu bemängeln
  • Welche Gründe machen für dich einen Betriebsrat erforderlich ?
  • Du wurdest nicht als Berater eingestellt, also hast du auch kein Mitspracherecht
  • Annerkennung hin oder her, Manche Chefs haben mal ein Lob für ihre Arbeiter übrig, abdere eben nicht.
  • Dies sind jedoch keine Missstände, die nun unbedingt einen Betriebsrat erfordern.

  • Die wenigsten Mittelständischen Unternehmen haben einen eigenen Betriebsrat

  • Sollte es dennoch Unstimmigkeiten geben, kann man sich jederzeit an seine Gewerkschaft oder die Arbeitsgerichte wenden.

Bei großen Konzernen sieht das anders aus. Da überwacht der Betriebsrat in erster Linie Massenentlassungen, die auf Kosten von Gewinnbestrebungen stattfinden sollen. - Das alles kannst du deinem Chef ja nicht vorwerfen.

  • Lass dich mal bei der Gewerkschaft über die Aufgaben eines Betriebsrates informieren.

  • Ich denke du solltest froh sein, dass du einen Job hast, der auf jeden Fall nicht unterbezahlt ist.

  • Und ein Betriebsrat der aus 2 Mann besteht und mit dem 98 von 100 Angestellten nichts zu tun haben wollen, wäre ja auch nur ein Papiertieger.

Trotzdem alles Gute

Ich hoffe mein Tipp hat dir geholfen

Hexle2  03.09.2013, 05:49
Selbst wenn ein Betriebsrat eingeführt wird, heißt das noch lange nicht, dass du dann ein Mitspracherecht hast.

Wenn er/sie im BR ist schon.

Ich vermute mal, Du hast vom Betriebsverfassungsrecht keine Ahnung und/oder Du bist AG und willst AN die sich für Kollegen einsetzen wollen entmutigen. Lies Dir doch mal speziell die § 87, 89, 90 und 99 durch.

Und ein Betriebsrat der aus 2 Mann besteht und mit dem 98 von 100 Angestellten nichts zu tun haben wollen, wäre ja auch nur ein Papiertieger.

Wenn Du Ahnung hättest, wäre Dir bekann, dass ein BR immer aus einer ungeraden Anzahl von Betriebsräten besteht und die Größe eines BR bei bis zu 100 MA bei 5 BR liegt.

Ich hoffe, mein Tip hat Dir auch geholfen. ;-)))

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Hexle2  03.09.2013, 06:03
@Hexle2
Größe eines BR bei bis zu 100 MA bei 5 BR 

Um genau zu sein bei einer Größe von 51 bis 100 wahlberechtigte AN

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Familiengerd  03.09.2013, 12:56

Bei den meisten Punkten Deiner Antwort sträuben sich mir ja sprichwörtlich die Nackenhaare!

Von Sachkenntnis ist da jedenfalls nicht ansatzweise etwas zu entdecken!

Schau Dir zu Deiner Belehrung die Antwort von Hexle2 an: Da ist zwar nicht jeder banale Satz - wie bei Dir - als einzelner "wichtiger" Punkt gelistet, aber die Antwort zeugt rundherum von umfassender Kompetenz, was man von Deiner Antwort nun wahrhaftig nicht sagen kann!

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Es ist nicht neu, dass AG die Bildung eines BR verhinder wollen. Ihnen ist nicht bekannt, dass eine Zusammenarbeit zwischen GL und BR durchaus Vorteile für einen AG haben kann.

Die einfachste Möglichkeit einen BR zu gründen wäre eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Gewerkschaft. Ihr solltet die Vorarbeiten für die Bestellung eines Wahlvorstandes nicht unbedingt im Betrieb machen. Ist der Wahlvorstand einmal gewählt, hat er den gesetzlichen Kündigungsschutz und kann die BR-Wahl vorbereiten.

Anleitungen zur BR-Wahl findest Du z.B. bei www.betriebsrat.com Da gibt es einen Button "`Betriebsratswahl" anklicken und lesen.

Lass Dich nicht unterkriegen. Oft meinen AN keinen BR zu brauchen. Bis es irgendwann einmal zu spät ist (wer weiss, was noch kommt). Akzeptanz braucht mitunter Zeit. Auch in unserem Betrieb dauerte es einige Jahre, bis die Leistung des BR von Kollegen anerkannt und das Vorhandensein eines BR begrüßt wurde.

Es ist oft ein Kampf, kostet Überwindung und Nerven. Es lohnt sich aber im eigenen und im Interesse der Kollegen.

Viel Durchhaltevermögen und Kampfkraft wünsche ich Dir und Deinen Mitstreitern.

Im Betriebsverfassungsrecht ist die Wahl zum Betriebsrat geregelt.   So muss es beispielsweise im entsprechenden Betrieb mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer geben, von denen drei wählbar sind. Nur dann ist die Wahl eines Betriebsrats möglich. Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, so ist die Bildung eines übergeordneten,
unternehmenseinheitlichen Gesamtbetriebsrats vorgeschrieben. Bei
Religionsgemeinschaften ist die Wahl eines Betriebsrates nicht möglich,
für die Luft- und Seeschifffahrt gelten Sonderregelungen.

Hier steht das ganze noch einmal etwas genauer:

http://betriebsverfassungsrecht.net/betriebsrat-wahl/

Trefft euch nach Feierabend in einer Wohnung von einem AN und gründet ihn privat erstmal.

Familiengerd  03.09.2013, 12:59

Natürlich können sie sich privat treffen und sinnvoll über die Probleme und ihre Vorgehensweise sprechen - aber was soll ein "privater" Betriebsrat?!?!?

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