Chef verhindert Betriebsrat - Wie gründe ich einen am besten? schonend

Wir sind ein mittelständiges Unternehmen mit ca 100 Mitarbeitern und führend in unserer Branche in Deutschland. Es wurde schon zwei mal versucht einen Betriebsrat bei uns zu gründen. Jedes mal wurde er vom Big Boss verhindert. Persönlicher Druck auf die Willigen ausgeübt, Kündigungen der Betriebsratsgründer(Versucher)( Kündigungen vom Gericht für Unzulässig erklärt.) "Lieber sterbe ich, als dass es einen Betriebsrat bei Mir gibt" " Zitat Chef! Ca 60% der Belegschaft haben Angst einen Betriebsrat zu gründen. Siehe die zwei Versuche und bei dem vorherigen Besitzer haben alle ja und Amen gesagt, hauptsache das Geld fließt. Soll heißen 60% haben Angst vor einem Jobverlust, bzw vor ihrem Chef, 34% würden kneifen und den Schw... einziehen wenn es darauf ankommt, 4% petzten und 2% haben die Eier dem Chef entgegenzutreten. Wir 2% wollen nicht mehr Geld, sondern einfach nur mehr Anerkennung und MItspracherecht.( Geld ok, Mitspreacherecht 0 Anerkennung der Arbeit ca-4) Wie gründet man am besten einen Betriebsrat, von dem der Chef erstamal nichts mitbekommt ? Bzw wieviel Personen braucht man für einen funktionierenden BR in unserer Größenordnung? Wir wollen keinen extra abgestellten Betriebsrat sondern wir wollen nur mitreden und unsere Meinung soll gehört werden. Wie kann man den Chef überwinden? Ca.90% unser Mitarbeiter sind angelernt bzw alt. Sie haben Angst ihren Job zu verlieren und.... Quasi schonende Betzriebsratsgründung MfG UB

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Im Betriebsverfassungsrecht ist die Wahl zum Betriebsrat geregelt.   So muss es beispielsweise im entsprechenden Betrieb mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer geben, von denen drei wählbar sind. Nur dann ist die Wahl eines Betriebsrats möglich. Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, so ist die Bildung eines übergeordneten,
unternehmenseinheitlichen Gesamtbetriebsrats vorgeschrieben. Bei
Religionsgemeinschaften ist die Wahl eines Betriebsrates nicht möglich,
für die Luft- und Seeschifffahrt gelten Sonderregelungen.

Hier steht das ganze noch einmal etwas genauer:

http://betriebsverfassungsrecht.net/betriebsrat-wahl/

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