Chef hat ein Jahr lang meine Stunden falsch abgerechnet, nach korrektur bin ich im Minus, darf er das?

3 Antworten

Natürlich darf er das nicht, aber du musst es ihm nachweisen.

N8kuro 
Fragesteller
 29.02.2024, 10:02

Wie meinst du das mit dem Nachweisen? Er kam auf mich zu und sagte es mir. Jetzt bei jeder gelegenheit wird betont das ich minusstunden habe, das finde ich leider nicht fair. Deswegen würde ich es gerne mit ihm klären, aber vorher noch ein bisschen informationen sammeln, was richtig und falsch ist.

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MIRAKEL955  29.02.2024, 10:04
@N8kuro

Er hat dir bestätigt, dass du - h hast, aber nicht, dass er mit Absicht manipuliert hat.

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N8kuro 
Fragesteller
 29.02.2024, 10:08
@MIRAKEL955

Genau, dass er es 'Manipuliert' hat, sagte ich nicht. Wollte nur wissen wie es ist, weil es ein Jahr falsch abgerechnet wurde. Ich wurde während der zeit auch öfters zuhause gelassen um die plusstunden abzubauen, dann kamen halt aufeinmal am ende des jahres die ganzen minusstunden, weil meine urlaub und krankheitsstunden falsch abgerechnet wurden.

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MIRAKEL955  29.02.2024, 10:11
@N8kuro

Woher willst du wissen, dass er Falsch abgerechnet hat , das hat er bestimmt nicht zu gegeben.

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N8kuro 
Fragesteller
 29.02.2024, 10:15
@MIRAKEL955

Doch das hat er. Er kam auf mich zu und teilte mir mit, dass bei mir die Urlaubs- und Krankheitstage ein Jahrlang falsch abgerechnet wurden. Statt 6,5 stunden, hat er jeweils 8 stunden abgerechnet.

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MIRAKEL955  29.02.2024, 10:17
@N8kuro

Sieh meine Antwort, nur dann kannst du vor dem Richter für Arbeitsrecht, klagen.

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N8kuro 
Fragesteller
 29.02.2024, 10:18
@MIRAKEL955

Versteh mich nicht falsch, ich würde ihn ungerne klagen, würde das eher mit ihm selber klären. Wollte mich nur etwas informieren, was richtig und falsch ist. Danke für die Hilfe :)

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MIRAKEL955  29.02.2024, 10:20
@N8kuro

Wenn du auf Korrektur bestehst, kann das nur Richtig sein, wenn dein Chef nicht mitmacht, bleibt dir nur eine Klage.

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Nein, es muss richtig abgerechnet werden.

Im Regelfall verjährt das nach 3 Jahren, aber viele AGs lassen sich eine kürzere Verjährung unterschreiben.

Ich kenne zb einen, da sind es nur 6 Monate.

Bis dahin kannst du fordern, dass es richtig gestellt wird. Bis zur Verjährung.

Wenn du dazu im Arbeitsvertrag oder Arbeitsvertragsrichtlinien nichts unterschrieben hast, dann 3 Jahre.

N8kuro 
Fragesteller
 29.02.2024, 10:05

Also darf er mir diese Minusstunden nicht aufzwingen? Ich hatte 50+ und +90 mussten noch nachgetragen werden. Dann kam plötzlich die info und ich fiel auf - 50 also insgesammt 140 stunden weg.

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 Meine Frage ist jetzt, ist das so erlaubt, bzw darf er so vorgehen?

Dazu sind zunächst einige Fragen zu klären.

  • Um welchen Zeitraum handelt es sich bei den "fehlenden" Stunden?
  • Gibt es einen - schriftlichen - Arbeitsvertrag?
  • Enthält der Arbeitsvertrag eine "Ausschlussklausel" nach der z.B. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis entfallen, wenn sie nicht innerhalt einer Frist (i.d.R. 3 Monate) geltend gemacht werden.
N8kuro 
Fragesteller
 29.02.2024, 10:13

-Es handelt sich um ein ganzes Jahr. Ich arbeite 6 stunden + 30 min. Pause dazu.

-Einen schriftlichen Vertrag von der Teilzeitbeschäftigung habe ich leider nicht. Den Vertrag den ich zuletzt unterschrieben hatte, war ein Vollzeitvertrag im selben Betrieb.

-Ich mpsste nachher nochmal nachschauen, ob es eine Frist gibt.

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