Cam Girl in Schweiz Gewerbeschein?

1 Antwort

Sali

Es braucht weder einen Eintrag im Handelsregister noch eine Mehrwertsteuerabrechnung, wenn der jährliche Umsatz weniger als Fr. 100'000.- beträgt.

Allerdings musst Du der jährlichen Steuererklärung eine einfache Buchhaltung beilegen, auf der die Ausgaben und die Einnahmen aufgeführt sind. Ein Gewinn wird dann zum normalen Verdienst dazugerechnet und wird so versteuert.

Falls die Tätigkeit zusätzlich zu einem normalen Einkommen getätigt wird, ist der Gewinn unter Nebenverdienst einzutragen.

Tellensohn


Ari2234 
Fragesteller
 25.05.2024, 18:47

Hi danke für Antwort lebst du Schweiz ?Und wenn man nichts davon macht kann man dann bestraft werden im Nachgang?

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Tellensohn  25.05.2024, 19:06
@Ari2234

Ich habe selber eine Zeit lang nebenbei eine kleine Handelsfirma betrieben. Wenn Du den Gewinn in der Steuererklärung nicht deklarierst, wäre diese eine Steuerhinterziehung. Wenn Du nicht viel Geld insgesamt verdienst, sind die Steuern gering.

Tellensohn

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Ari2234 
Fragesteller
 25.05.2024, 19:21
@Tellensohn

Aber melden muss man es auch wenn es gering ist ?

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Tellensohn  25.05.2024, 19:37
@Ari2234

Nein, nur wenn Du einen Verkaufsladen hast, solltest Du dies der Gewerbepolizei der Gemeinde melden. Dies nur, damit man bei einem Brand oder einer Beschädigung des Schaufensters Dich erreichen kann.

Tellensohn

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