BWL-KA! Hilfe! :( [Wirtschaftsgymnasium 11.klasse]

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Besitz bzw. Besitzer ist der der darüber verfügen darf z. B. Mieter einer Wohnung.Eiguntum ist der den das Haus gehört und im Grundbuch steht. Eigentumvorbehalt ist wenn jemand sich vorbehält sein Ware bis zur vollständigen Bezahleun als Eigentum zu behalten auch wenn dies schon mit den Kauf in den Besitz des Käufers übergegangen ist, sozusagen wenn der nicht zahlt muß er dies zurückgeben. Erfüllungsort ist meist der Ort im dem Geschäft geschlossen wurde , so ist wenn Du eine Fernseher kauft der Erfüllungsort das Geschäft im dem Du diesen kauft. Nichtikeit ist wenn jemand im Kaufvertrag falsche Angaben mcht zum B. der Verkäufer eines Autos über den Kilometerstand , oder der Käufer verschweigt , dass er noc h minderjährig ist so ist der Kaufvertrag nichtig , d, h,. nicht zu stande gekommen wegen falscher Angaben.Anfechtbarkeit ist wenn jemand mit den Kauf nicht zufrieden ist und den Vertrag rückgängig machen , möchte , darüber Entscheiden meist die Gerichte, so hast Du z. B.nach den Fernabsatzgeschäft bei Haustürgeschäften ein 14 Tägiges Recht vom Kaudvertrag zurüchzutreten.

Super timing, jetzt noch lernen zu wollen; Kompliment.

bfmg94 
Fragesteller
 22.05.2011, 15:59

^^ ich hab schon gelernt.. ich will nur mehr aufgaben dazu machen, die die wir in der schule gemacht haben habe ich schon ...

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