Busse vorlassen im Straßenverkehr

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

es stimmt natürlich das der bus vorfahrt hat beim verlassen der station. jedoch gelten auch für ihn in diesem fall 2 regeln.

  1. er darf sich die vorfahrt nicht erzwingen

  2. er darf es nur wenn es gefahrlos möglich ist

das sich viele nicht daran halten ist leider tatsach....ist mir auch schon des öfteren passiert. in der höhe mitte des buses und er fährt raus.

das problem dabei falls etwas passiert kannst du sicher sein...der busfahrer hat 20 zeugen die bestätigen das es anders war.....

AllesKnower  27.07.2010, 10:17

Woraus ergibt sich denn das Vorfahrtsrecht des Busses ? Derweil ja auch ein regulärer Fahrer bei gegebener Vorfahrt diese ja nicht erzwingen darf !

0
Leon97531  27.07.2010, 10:58
@AllesKnower

Das ergibt sich indirekt aus der StVO §20 Absatz 5:
5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
.

Das sich niemand den Vorrang oder Vorfahrt erzwingen darf gilt im Gegenzug natürlich auch für den Busfahrer.

1

§20 StVO:

(1) An Omnibussen des Linienverkehres, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

.....

(5) Omnibussen des Linienverkehres und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Verkehrsteilnehmer warten.

turalo  27.07.2010, 09:49

Sie dürfen aber nicht zur Vollbremsung oder Ausweichen genötigt werden. Das Vorfahrtsrecht der Busse bezieht sich auf eine Empfehlung.

0
outfreyn  27.07.2010, 09:55
@turalo

"ist zu ermöglichen" - wo siehst Du da eine Empfehlung?

0
claushilbig  05.02.2017, 02:29
@turalo

Nix "Empfehlung" ... In der StVO steht:

Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. 

Das ist kein lasches "Bitte, bitte", sondern harte Verpflichtung!

0

Nun zunächst, der Bus hat Vorfahrt.

Wenn der den Blinker links setzt, dann ist ihm die Abfahrt zu ermöglichen.

Das bedeutet, wenn der den Blinker links setzt, hat der Vorfahrt.

Ein Lkw, welcher mit Schrittgeschwindigkeit an dem vorbei fährt, das sind max 7 km/h, hat natürlich das Problem, dass der, wenn der Busfahrer den Blinker links erst gesetzt hat, nachdem der schon am Heck vorbei gefahren ist, das gar nicht erkennen kann. Jedoch sollte ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn nicht erforderlich sein, ein kurzer Druck auf die Bremse genügt und der steht innerhalb 2 Metern, es sei denn natürlich, dass der schneller war.

7 km/h sind das Maximum, da ist noch lange nicht erlaubt, so schnell an dem vorbei zu rauschen denn, wie wir ja alle wissen, vor allem Kinder steigen aus dem Bus aus, laufen vor dem Bus entlang und wollen dort dann die Fahrbahn kreuzen, wer an dem Eck noch 7 Sachen drauf hat, der fegt dieses Kind weg wie nichts, daher wird eigentlich davon ausgegangen, dass man spätestens dort so gut wie steht und nur noch gaaaaanz vorsichtig rollt, also sowieso so gut wie steht.

Hier greift dann der Vertrauensgrundsatz beim Busfahrer, man darf sich (innerhalb gewisser Grenzen) darauf verlassen, dass der Andere sich regelgerecht verhält.

Das kommt einem zunächst einmal rücksichtslos vor, jedoch hat der Bus letztlich Vorfahrt in dem Moment und es ist ihm die Ausfahrt zu ermöglichen.

Auch wenn ich nicht mitbekomme, dass der nicht mehr beidseitig blinkt, sondern nur noch auf meiner Seite und ich das gar nicht mitkriegen kann, bekomme ich doch mit, dass der losfährt und ich muß dann zunächst so an dem vorbeifahren, dass ich sofort und unmittelbar stehen bleiben kann und wenn ich sehe, dass der Bus sich bewegt, muß ich halt sofort anhalten, auch wenn ich schon neben diesem Bus bin, soweit zur Logik.

Das bedeutet, nicht wenn es klappt oder je nach dem, sondern es ist ein Muß, der Bus darf rausfahren und man hat ihm das zu ermöglichen, völlig egal wie.

Das klappt aber nur, in dem sich alle stets vorbildlichst und bis ins Allerkleinste an die Regeln halten, im täglichen Leben sieht das anders aus.

Der Lkw-Fahrer fährt schneller am Bus vorbei und wenn nicht, hat der einen Hintermann, der ihm mit 2 Metern Abstand hinterher fährt, steigt der in die Eisen, kracht der Andere hinten rein, weil der den Mindestabstand nicht eingehalten hat und nicht bremsbereit war.

Alles in allem ist die Regel bescheuert, mal wieder etwas, das sich Leute ausgedacht haben, die selbst kaum Auto fahren sondern durch Karossen aus dem Staatsfuhrpark herumkutschiert werden und die tatsächlichen Gegebenheiten kaum kennen oder kennen wollen.

Wenn man so will, möchte man damit vor allem eines erreichen, die Leute im Bereich haltender Busse runter zu bremsen bis nahezu Null, ein Bus wird dadurch sozusagen zur Verkehrsberuhigung.

Kracht es dabei, sind alle schuld, nur nicht der Busfahrer, denn dem hatte man uneingeschränkt vor zu lassen.

Daher, weltfremde Regel zwar, aber gültig, sollte man an einem Bus, der da rumblinkt noch viel langsamer vorbei fahren, am besten man steigt aus und schiebt.........

Diese Situation kommt mir irgendwie sehr sehr bekannt vor und die meinen echt, die hätten Vorfahrt! Aber selbstverständlich müssen die genauso auf den Verkehr achten!

LordAlton  30.01.2014, 18:54

Sie haben auch Vorfahrt

1
claushilbig  05.02.2017, 02:35

die meinen echt, die hätten Vorfahrt

Haben sie!

StVO §20(5):

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. 

0

Wenn der Bus den Warnblinker gesetzt hat, darfst Du ihn nur mit Schrittgeschwindigkeit überholen. Ein Vorfahrtsrecht hat er meines Wissens aber nicht !

claushilbig  05.02.2017, 02:38

Doch, hat er:

StVO §20(5):

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. 

0