busbegleitung arbeitsbeginn
bin begleitung in behinderten schulbus nun geht es um die berechnung meiner arbeitszeit soll ab den ersten kind bis eintreffen an der schule bezahlt werden aber fahre morgens mit den bus ca 28 min zum ersten kind und an der schule dauert ea auch noch ca 11 min bis die kinder aus dem bus steigen können da macht an einem tag mit der mittagstour etwas über eine stunde die mir nicht angerechnet wird find es nicht richtig
6 Antworten
Mit der Anfahrt wurde hier ja schon richtig beschrieben- die 11 Minuten Wartezeit sind aber mindestens im Graubereich- hier könnte ein Gericht u.U. schon eine Arbeitszeit anerkennen (hier müsste man aber den genauen Arbeitsvertrag zu Grunde legen)
Hin- und Rückfahrt sind keine Arbeitszeit. Vielleicht für nen Sanitäter, solange er im Einsatzfahrzeug ist... aber sonst?
Also du fährst zur Arbeitsstelle, steigst dort in den Bus mit dem du die Kinder abholst, fährst dann deine Runde, und später fährst du wieder dorthin wo der Bus hingehört, steigst in dein eigenes Auto und fährst heim?
Im Nomalfall gilt das was im Vertrag steht. Du hast ihn unterschrieben, also akzeptiert.
Frag mal nen Taxifahrer wie das bei ihm gerechnet wird. Ich bin mir sicher das es bei ihm ähnlich gehandhabt wird wie bei dir.
anfahrt ist nicht arbeitszeit!
das war früher geschenk vom chef - erste anfahrt auf arbeit. freiwillig...
war schon ausnahme beim winterdienst, fürs warten, falls schnee käme, arbeiten zu können vtl, fest bezahlt zu werden... ( aber ganz ehrlich? das war mist... ich will fürs geld arbeiten, warten auf arbeit ist bescheuert :-) frisst nur 15 zigaretten und 7 becher kaffee pro stunde nix tun können :-D )
Du hast den Arbeitsvertrag so unterschrieben?
Aber da isst so wie dein Hinweg zur Arbeit.
Ich fahr auch eine Stunde täglich zur Arbeit und nach Hause...