Bundeswehr verarscht mich?

3 Antworten

Erstmal vorweg: Im Endeffekt ist das vollkommen egal. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer.

Nach Abgabe der Steuererklärung ist die festgesetzte Steuer auf den Cent genau gleich, vollkommen unabhängig wie die Steuerklasse vorher war. Durch das Arbeitslosengeld wirst du sehr wahrscheinlich eh zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein.

Mit Steuerklasse 6 muss ein Arbeitgeber dann abrechnen, wenn sich bereits ein anderer Hauptarbeitgeber in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen hat oder wenn dem Arbeitgeber deine Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt.

Das Finanzamt hat jedenfalls keinen Einfluss auf die Vergabe der Steuerklasse 6.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

2strabag  09.05.2024, 09:02

naja, hier wird es so sein, dass er zum Zeitpunkt der Zuvielzahlung nicht mehr dort mehr beschäftigt war, deswegen ist Steuerklasse 6 richtig

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Das hat mit Bundeswehr nichts zu tun.

Du warst zum Zeitpunkt der Zuvielzahlung nicht mehr dort beschäftigt, also muss nach Steuerklasse 6 abgerechnet werden.

Das muss jeder ehemalige Arbeitgeber so machen.

die Bundeswehr hat nix mit deiner Steuerklasse zu tun das regel alleine das Finanzamt. Hier einfach mal klären , vielleicht ist das was durcheinander gekommen oder es wurden Damals falsche Daten übermittelt.

Die Steuerklasse 6 hast du wenn du mehrere Nebenjob hast/hattest in dem Steuerjahr

Steuerklassen 1 bis 6 - das sind die Unterschiede (finanztip.de)


Mungukun  08.05.2024, 23:18
die Bundeswehr hat nix mit deiner Steuerklasse zu tun das regel alleine das Finanzamt.

Nein das Finanzamt kann nicht die Steuerklasse 6 vergeben. Das ist alleine Aufgabe des bzw. der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber, der sich als Hauptarbeitgeber einträgt, rechnet mit Steuerklasse 1-5 ab. Alle anderen Arbeitgeber müssen mit Steuerklasse 6 abrechnen.

Das Finanzamt hat keinerlei Einfluss, welcher Arbeitgeber sich als Hauptarbeitgeber einträgt.

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2strabag  09.05.2024, 09:03

naja, hier wird es so sein, dass er zum Zeitpunkt der Zuvielzahlung nicht mehr dort mehr beschäftigt war, deswegen ist Steuerklasse 6 richtig

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