Bundeswehr verarscht mich?
Ich war 6 Monate bei der Bundeswehr. Habe meinen widerruf gezogen und habe einmal zuviel Sold bekommen. Den habe ich zurückgezahlt. Nun habe ich einen weiten Brief erhalten der folgendes behinhaltet: Laut Bundeswehr wird man automatisch von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 6 gerutscht. (ich war zu der Zeit Steuerklasse 1) Aufgrunddessen wurde bei mir eine Steuerliche nachforschung angestellt und muss nun 450 Euro zurückzahlen. Wie kann das sein das ich automatisch in Steuerklasse 6 rutsche? nach der Bundeswehr war ich arbeitslos und Steuerklasse 6 ist meiner Erfahrung nach ist das wenn man einen Nebenjob hat. Hatte ich aber NICHT. Oder ist das bei der Bundeswehr normal das man danach in Steuerklasse 6 rutscht?
3 Antworten
Erstmal vorweg: Im Endeffekt ist das vollkommen egal. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer.
Nach Abgabe der Steuererklärung ist die festgesetzte Steuer auf den Cent genau gleich, vollkommen unabhängig wie die Steuerklasse vorher war. Durch das Arbeitslosengeld wirst du sehr wahrscheinlich eh zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein.
Mit Steuerklasse 6 muss ein Arbeitgeber dann abrechnen, wenn sich bereits ein anderer Hauptarbeitgeber in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen hat oder wenn dem Arbeitgeber deine Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt.
Das Finanzamt hat jedenfalls keinen Einfluss auf die Vergabe der Steuerklasse 6.
naja, hier wird es so sein, dass er zum Zeitpunkt der Zuvielzahlung nicht mehr dort mehr beschäftigt war, deswegen ist Steuerklasse 6 richtig
Das hat mit Bundeswehr nichts zu tun.
Du warst zum Zeitpunkt der Zuvielzahlung nicht mehr dort beschäftigt, also muss nach Steuerklasse 6 abgerechnet werden.
Das muss jeder ehemalige Arbeitgeber so machen.
die Bundeswehr hat nix mit deiner Steuerklasse zu tun das regel alleine das Finanzamt. Hier einfach mal klären , vielleicht ist das was durcheinander gekommen oder es wurden Damals falsche Daten übermittelt.
Die Steuerklasse 6 hast du wenn du mehrere Nebenjob hast/hattest in dem Steuerjahr
Steuerklassen 1 bis 6 - das sind die Unterschiede (finanztip.de)
die Bundeswehr hat nix mit deiner Steuerklasse zu tun das regel alleine das Finanzamt.
Nein das Finanzamt kann nicht die Steuerklasse 6 vergeben. Das ist alleine Aufgabe des bzw. der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber, der sich als Hauptarbeitgeber einträgt, rechnet mit Steuerklasse 1-5 ab. Alle anderen Arbeitgeber müssen mit Steuerklasse 6 abrechnen.
Das Finanzamt hat keinerlei Einfluss, welcher Arbeitgeber sich als Hauptarbeitgeber einträgt.
naja, hier wird es so sein, dass er zum Zeitpunkt der Zuvielzahlung nicht mehr dort mehr beschäftigt war, deswegen ist Steuerklasse 6 richtig