Bundeswehr 6 Monate Probezeit SaZ?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, du kannst bis zum letzten Tag kündigen, das Ende der Probezeit wird dir mit Datum bekannt gegeben.

Da du bei der Bundeswehr im Voraus bezahlt wirst, wirst du im 6. Monat für den 7. bezahlt und es kann sein, dass du das Gehalt dann zurückzahlen musst, da du dann ja keinen Dienst geleistet hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst
xJannis64  17.11.2022, 18:25

Wie sieht das aus wenn man einen Fwdl geleistet hat und sich dann weiter zum SaZ verpflichtet. Beginnt dann nochmal eine Probezeit oder hatte man nur eine Probezeit zum Anfang vom Fwdl?

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ich habe eine Frage bezüglich der Probezeit als SaZ.
Diese beträgt immer 6 Monate

die Probezeit liegt bei FWDL + SaZ grundsätzlich bei 6 Monaten, in diesem Zeitraum kann der Soldat und auch die Bundeswehr die Reißleine ziehen

und ich kann bis zum letzten Tag des 6. Monats zu meinem Vorgesetzten gehen und sagen ich möchte kündigen korrekt?

innerhalb der Probezeit kannst Du ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen

Und würde ich dann in dem Fall das Gehalt der 6 Monate die ich da war behalten?

wenn Du 6 Monate gearbeitet hast, steht Dir auch die entsprechende Besoldung zu.

Eine Kündigung am letzten Tag wird vermutlich dazu führen, dass Dir die Bezüge für den siebten Monat überwiesen werden, dass Geld wird natürlich zurückgefordert

Wenn es sich nicht geändert hat, wirst Du im Voraus bezahlt. Bedeutet bei Kündigung bekommst Du zum 1. des Monats kein SaZ Gehalt.

Leonard292 
Fragesteller
 15.06.2021, 20:22

Und wenn ich erst am ende des 6. Monats kündige?

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CorpusDk  15.06.2021, 23:09
@Leonard292

Bedeutet es für den 7. Monat kein Gehalt, zumindest nicht eines SaZ.

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Hrimthur  15.06.2021, 21:38

Im Voraus bezahlt zu werden bedeutet bei der Bundeswehr am letzten Werktag des Monats.

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