Bundespolizei trotz einstellungsbescheid Verletzung des Dienstgeheimnisses?

3 Antworten

Ich Könnte mir vorstellen das der neue Arbeitgeber schon wissen will was da los ist. Vllt am besten offen und ehrlich sein und schildern was los war. Viele legen viel Wert auf ehrlichkeit

Mimicmk  14.05.2021, 06:43

Und dann liegt es ja am neuen Arbeitgeber ob er es schlimm findet oder nicht. Aber ich würde mal behaupten es ist besser wenn er von dir erfährt was los war statt von jemand anderen. Wenn er dir ne Chance gibt kannst du dich beweisen und dann dürfte die Sache auch mal vom Tisch sein.

Wünsch dir viel glück

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Das ist eine blöde Situation, auf die Du mit Deiner Entlassung meiner Meinung falsch reagiert hast. Damit hast Du Deinen Beamtenstatus aufgegeben, oder?

Deine "Selbstentlassung" wirkt wie ein Schuldeingeständnis. Auch wenn Du - wie Du selbst richtigerweise anmerkst - nicht vorbestraft oder durch ein abgeschlossenes Ermittlungsverfahren belastet bist, ist es aus meiner Erfahrung sehr wahrscheinlich, dass Du mit diesem Makel nicht wieder in den Polizeidienst kommst. Die Unschuldvermutung gilt vor Gericht aber nicht im Bewerbungsverfahren!

Du bist nach kurzer Dienstzeit negativ aufgefallen und hast dann hingeschmissen. Solche Brüche im Lebenslauf sind toxisch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Problematisch kann das bei einer Bewerbung nach der Sperrfrist werden, weil die “Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht” keine Rechtskraft erlangt. Meines Wissens müssen alle Verfahren erledigt sein. Und ein Einstellen ohne Rechtskraft ist nicht erledigt, eher schwebend.

Du solltest gegen die Einstellung nach 170/2 Beschwerde einlegen und eine klare Entscheidung erzwingen.