Bundespolizei Bafög Problem?

1 Antwort

Nein, du bist ja nicht verschuldet, da das Geld ja noch gar nicht fällig ist. Erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit wird die Bafög-Rückzahlung fällig. Könntest du dann nicht zahlen und würdest dich dann erst bewerben, dann könnte man von Schulden sprechen.

Schulden = fällige Beträge, die du aktuell nicht zahlen kannst, weil dir das Geld fehlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung