Bundespolizei: Arbeitsplatz wählbar?

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Du bekommst in der Regel nach der Ausbildung die Chance Wunschdienststellen anzugeben. Ob sich dieser Wunsch erfüllt hängt von davon ab wo diese Wunschdienststelle ist und wie viel Personal da gebraucht wird. Willst du Heimatnah in Kleinkleckersdorf verwendet werden, wo es nur 10 Posten gibt die quasi vererbt werden, kannst du das so gut wie vergessen. Wohnst du dagegen in FFM und findest den Flughafen ganz toll, kannst ich dir zu 100% garantieren das es die nächste Zeit kein Problem ist dahin zu kommen. Letztlich wirst du dort eingesetzt wo du gebrauchst wirst. Sprich die Dienststelle die am lautestens nach Personal schreit bekommt die neuen Kollegen. Da haben wir die Einsatzhundertschafte und die Schwerpunktdienststellen wie die großen Flughäfen, die zuerst bedient werden.

topmacuser 
Fragesteller
 24.09.2012, 14:05

Das heißt, wie in meinem Fall, dass es kein Problem sein sollte zum Düsseldorfer Flughafen zu kommen?

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Es gehört zu den Nachteilen der Stellung eines Bundesbeamten, dass er grundsätzlich nach Belieben des Dienstherren ohne eigene Zustimmung versetzt werden kann, soweit dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, die neue Tätigkeit zumutbar ist und das neue Endgrundgehalt nicht geringer ist als das bisherige.

Dazu aus dem Bundesbeamtengesetz:

§ 28 Versetzung
(...)
(2) Eine Versetzung ist (...) aus dienstlichen Gründen ohne (...) Zustimmung zulässig, wenn das Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt, und die Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist.

Du kannst dich dort bewerben, wo du möchtest, allerdings dürfen sie dich versetzen und dann musst du gehen. Aber sie achten schon darauf, dass man dich nicht ans ende der welt schickt, wenn du am anderen ende wohnst ;o)

Aber wenn not am mann ist können sie darauf weniger rücksicht nehemen ;o)

Furialis  20.09.2012, 18:31

Seit wann wird denn darauf geachtet das man nicht an Ende der Welt geschickt wird? Das wär mir neu.

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Bezüglich des Verwendungsortes gibt es im öffentlichen Dienst zwar die Möglichkeit, Wünsche zu äußern, diese müssen aber nicht zwingend berücksichtigt werden.

Evtl. Umsetzungen laufen nach sozialen Kriterien. Wobei man schon Kinder haben oder schwerbehindert sein muss, um nicht völlig freie Verfügungsmasse zu sein.