Bürgerort (Schweiz) was ist das genau?

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Die Schweiz hat mit dem "Bürgerort" eine Einmaligkeit, die seinesgleichen sucht. In praktisch allen anderen Ländern wird der "Geburtsort" in den Papieren eingetragen.

Die Schweiz treibt den Föderalismus auf die Spitze. Und so ist vorgesehen, dass alles, was nicht zwingend vom Bund bestimmt werden muss (z.B. die Aussenpolitik ist zwingend Bundessache) von den Kantonen bestimmt wird und was nicht zwingend von den Kantonen bestimmt werden muss, wird von den Gemeinden bestimmt. Die Gemeinden sind also ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Politik.

Nun ist es also so, dass wenn sich jemand einbürgern lassen will, er immer von einer bestimmten Gemeinde und damit von einem bestimmten Kanton eingebürgert wird. Es gelten die Gesetze jenes Kantons und jener Gemeinde. Die Staatsbürgerschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft gibt es somit "gratis" dazu, der Bund hat nur ein kleines Wort mitzureden.

Früher gabe es in den Gemeinden Bürger und Einwohner - solche, die das Heimatrecht der Gemeinde besassen und Zugezogene. Tatsächlich hatten die Bürger mehr Rechte, so gehörte Ihnen vielleicht ein Teil der gemeindeeigenen Ländereien oder sie durften die Wälder nutzen. Auf jeden Fall aber war es so, dass die Gemeinde im Alter oder im Falle von Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit für Ihre Ortsbürger aufkommen musste, nicht jedoch für die anderen Einwohner. Dort waren deren Bürgerorte zuständig.

Und so war es natürlich ratsam, Bürger eines reichen Ortes zu sein und keines kleinen Bauernkaffs. Denn früher musstest Du in Deinem Bürgerort ins Altersheim - egal, ob Du jemals dort gewohnt hast oder nicht. Aber früher sind die Leute auch nicht soviel rumgezogen. Das ist heute anders, die Gesetze regeln, dass die Wohngemeinde für Deinen Unterhalt zuständig ist, wenn Du nicht mehr zahlen kannst. Der Bürgerort spielt keine Rolle mehr.

Angenommen, Du hast Dich in Deinem Wohnort einbürgern lassen. Somit bist Du nun Bürger von - sagen wir - Kleinguschelmuth (welches bis 1977 als eigenständige Gemeinde existierte und mir einfach der Name sehr gut gefällt. ;-) ) Gehen wir also davon aus, dass diese Gemeinde noch immer existiert. Du bist ein Mann und nun Bürger von Kleinguschelmuth, des Kantons Freiburg und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Du ziehst nach Zürich um, heiratest und Ihr kriegt Kinder. Sowohl Deine Frau wie auch Deine Kinder bekommen den Bürgerort Kleinguschelmuth, auch wenn Sie noch nie dort gelebt haben. Deine Frau kann noch ihren eigenen Bürgerort behalten, wenn sie will. Sie ist dann Bürgerin zweier Gemeinden.

Wenn nun Dein Sohn nach Genf zieht, dann heiratet und wieder eine Familie gründet, werden alle noch immer den Bürgerort Kleinguschelmuth haben. Der Bürgerort ändert sich nie. Du kannst aber einen anderen Bürgerort annehmen, dann musst Du aber - je nach Gesetz - den alten abgeben. Ein Mann darf nicht mehr als zwei Bürgerorte, eine Frau nicht mehr als drei Bürgerorte haben - es lebe die Gleichberechtigung! :-(

Und so sind die Bürgerorte besonders für die Ahnenforschung sehr wichtig. Hat jemand z.B. den Allerweltsnamen Müller und hat den Bürgerort Kleinguschelmuth, ist es sehr wahrscheinlich, dass er mit einem anderen Müller mit demselben Bürgerort verwandt ist. Für Ahnenforscher ist die Schweiz dahingehend wirklich ein Paradies.

Die meisten Schweizer haben übrigens ihren Heimatort noch nie besucht und haben meist auch keinen Bezug dazu.

In ausländischen Formularen gilt für Schweizer also immer, bei "Geburtsort" zwingend den Heimatort anzugeben! Weil nur dieser ist im Pass oder auf der ID vermerkt. Und für Ausländer in der Schweiz wird auf Formularen bei Bürgerort dann z.B. "Deutschland" eingetragen.

Hoffe, damit etwas Klarheit verschafft zu haben!

Giovanni47  08.08.2012, 23:13

Super-Antwort. Ich habe Ringgenberg im Berner-Oberland als Heimatort und absolut keine Beziehungen zu diesem Ort.

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anybodylikeme 
Fragesteller
 09.08.2012, 01:12

wow danke hat mir echt geholfen & echt spitze beispiel!! jetzt habs sogar ich kapiert ^^

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tiggle  05.06.2014, 11:23

Wow - was für eine tolle Antwort. Vielen Dank, dass du es so ausführlich und bildhaft geschildert hast. Habe heute wieder was gelernt :)

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Hallo

Ich bin mir da jetzt auch nicht ganz sicher, aber es sollte eigentlich der Ort sein, an dem dein Vater aufgewachsen ist.

Bei mir auf dem Pass steht auf jeden Fall die Ortschaft drauf, wo er aufgewachsen ist. Es könnte aber auch der Ort sein, an dem du Wohnhaft warst, als du geboren wurdest :S Deswegen bin ich mir nicht genau sicher.

Da wo du geboren wurdest, nennt man Geburtsort. Heimatort und Bürgerort ist das selbe.

PS: Bei Wikipedia steht das hier:

In der Alten Eidgenossenschaft war der Bürgerort der Ort, an dem die Vorfahren gelebt und Rechte und Pflichten erworben hatten und dadurch heimatberechtigt waren.