Bürgergeld vs. Mindestlohn?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich sinkt die Differenz mit noch mehr Klindern, weil man ja mehr Bürgergeld & Miete für ein Kind bekommt als Kindergeld.

Aber so viele Haushalte mit mehr als 3 Kindern gibt es ja auch nicht . Und jetzt ist da auch eine Grundsicherung geplant.

Bei der Familie mit 3 Kindern wird aber nur gerechnet, dass einer arbeitet, nicht beide. Das ist Steuerklasse 3 mit Kindergeld.

Würden beide Vollzeit arbeiten, hätten sie mehr.

Ich finde es so weit schon okay, es macht ja einen Unterschied. Und mit Ausbildung und Weiterbildung verdient man ja auch mehr, wenn an das will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
sumi79 
Fragesteller
 27.09.2023, 17:12
Bei der Familie mit 3 Kindern wird aber nur gerechnet, dass einer arbeitet, nicht beide. Das ist Steuerklasse 3 mit Kindergeld.

Steht das so im Artikel? Ich finde leider nichts desgleichen.

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Zwei völlig unterschiedliche Dinge, die man nicht miteinander vergleichen kann.

So, wie Schweinekoteletts und Birnen.

sumi79 
Fragesteller
 28.09.2023, 05:44

Vielen Dank für deine Antwort!

Naja, der Vergleich kommt ja nicht von mir.

Die ARD und das WSI-Institut waren wohl einer anderen Meinung.

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Das ist eine sehr gute Frage. Meiner Erfahrung nach lohnt es sich gar nicht, dass ein Mindestlohnverdiener zur Arbeit geht. Wenn er auch als Harz4Empfänger Minijob macht, hat gar keinen Unterschied mit jemandem der 0 arbeitet. Das System muss revidiert werden, sonst gibt es gar keine Motivation für Arbeit außer man kein Schmarotzer sein möchte.

Dieses Gesetz ist total Schmarotzerhersteller!

Bürgergeld vs. Kinder, ist der falsche Vergleich, wenn das Lohneinkommen Eltern vs. Kinder.

D.h. dass sich Arbeit und Kinder als nur schwer vereinbar erweisen.
Kinder sind Schutzbefohlene des Staates, nicht der Wirtschaft.
Die Wirtschaft hat keine sozialen Pflichten und kein soziales Interesse.

sumi79 
Fragesteller
 28.09.2023, 05:53

Vielen Dank für deine Antwort!

Da bin ich einerseits bei dir und andererseits auch nicht.

Der Staat kann allein ohne der Wirtschaft seine Pflichten als Schutzbefohlener nicht erfüllen.

Darum geht es mir in dieser Frage auch gar nicht.

Viel mehr interessiert mich die Meinung der Öffentlichkeit über den oben erwähnten Vergleich der ARD bzw. des WSI-Instituts.

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soisses  28.09.2023, 06:19
@sumi79

Der Vergleich ist oberflächlich.

Bleiben wir ungefähr, Alleinerziehende + 1 Kind + Mindestlohn vs. Bürgergeld = Summe hast mit Lohn mehr.
Das ließe sich erweitern, u.a. Wohngeld+ , das erhälst nicht im Bürgergeld, aber bei Mindestlohn.

Schöne heile Welt, gäbe es da nicht 2+ Kinder, dann sieht die Rechnung schon anders aus.

Wie das ab 2025 aussehen wird, mit dem Kinderexistenzminimum, wird man sehen.

Am anderen Ende, zur Rente hin, wird die Ente nicht fetter, denn der
Mindestlohn ist nicht geeignet, Altersarmut zu verhindern.

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Es lohnt sich immer. Nimm einmal das Einkommen - das zur verfügungstehende Budget einer Alleinerziehenden.

Diese hat bei Zahlung nach Mindestlohn bei einer 40-Stundenwoche 2080 Euro brutto = 1558 Euro netto. Dazu kommt ( abhängig vom väterlichen Einkommen ) Kindesunterhalt - Mindestunterhalt bei einem bis einschl. 17 Jahre alten Kind = 438 Euro zuzüglich des gesetzlichen Kindergeldes in Höhe von 250 Euro.

Dabei ist auch je nach Höhe der Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag bzw. Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II möglich. Ergo dürfte die Differenz über dem genannten Betrag vom Haushaltseinkommen beim Bürgergeld liegen.

sumi79 
Fragesteller
 27.09.2023, 19:05

Bei einer Alleinerziehenden sehe ich, dass die prozentuale Differenz am höchsten ist.

Viel spannender finde ich die Rechnung bei einer Familie mit drei großen Kindern, wie im Beispiel angegeben.

Dort liegt die Differenz bei gerade mal etwa 12%.

Wenn man noch berücksichtigt, dass zusätzlich für den Arbeitsweg ein oder vielleicht sogar zwei Autos oder Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel, dann könnte die Rechnung zugunsten der Bürgergeldempfängern ausfallen.

Und dann gibt es noch die Freizeit.

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wilees  27.09.2023, 19:15
@sumi79
Dort liegt die Differenz bei gerade mal etwa 12%.

"Schmunzel" - dabei ist aber sicherlich nicht das staatliche Kindergeld - sprich 750 Euro mit einberechnet.

Wobei - je nach Miethöhe u.U. noch Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.

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sumi79 
Fragesteller
 27.09.2023, 20:33
@wilees

Aus dem Artikel:

Die folgende Tabelle zeigt die Differenz der Einkommen bei Haushalten, die Bürgergeld beziehen beziehungsweise bei denen ein Haushaltsmitglied in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet. Beim Bürgergeld-Haushalt ist der Satz für die Unterkunft berücksichtigt. Entsprechend wurden beim Mindestlohnhaushalt Leistungen wie die Kosten für die Unterkunft, Kindergeld und andere zusätzliche Leistungen mit eingerechnet.

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